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SONSTIGE REGELUNGEN

Wer trägt die Kosten?
Sie können jederzeit auf eigene Kosten eine Behandlung in Anspruch nehmen.
Aber die meisten Versicherten haben einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten.
Innerhalb des deutschen Sozialversicherungssystems ist genau festgelegt, welcher Sozialleistungsträger für welchen Patienten die Kosten zu tragen hat bzw. bezuschusst.
Kostenträger dies betrifft:
die Krankenkassen für alle, die krankenversichert sind sowie für Rentner
die Rentenversicherung für alle, die rentenversichert sind bzw. es eine Zeitlang waren
das Sozialamt für alle, die weder kranken- noch rentenversichert sind und nach dem Sozialhilfegesetz als bedürftig gelten
die Unfallversicherungsträger und die Berufsgenossenschaften nach einem Arbeits- oder Wegeunfall
das Versorgungsamt Für Kriegs- und Wehrdienstbeschädigte und Gewaltopfer
die Beihilfestelle Für Angehörige des öffentlichen Dienstes (soweit kein anderer Anspruch besteht)

 

 

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