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Rentenversicherung Reha-Antrag: So können Sie eine Rehabilitation über Ihre Rentenversicherung beanspruchen

Wann werden die Kosten einer Reha von der Rentenversicherung übernommen?

Der Antrag für eine medizinische Rehabilitation kann über die Rentenversicherung beansprucht werden, wenn die Erwerbstätigkeit aufgrund einer Krankheit nicht sichergestellt ist. Darunter fallen grundsätzlich alle Reha-Maßnahmen, die vor der Rente passieren – also während der Berufstätigkeit. Die Reha soll einen Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag ermöglichen.

Reha über Rentenversicherung bei stationärer und teilstationärer Reha

Ob eine stationäre, teilstationäre oder ambulante Reha von Nöten ist, hängt vom Krankheitsbild ab. Generell genehmigt die gesetzliche Rentenversicherung eine stationäre Reha erst dann, wenn die ambulanten Leistungen nicht ausreichen, um das Reha-Ziel zu erreichen.

Der Patient kann den Wunsch über die Behandlung in einer spezifischen Reha-Einrichtung äußern, aber die letztendliche Entscheidung über die Rehaklinik trifft die Rentenversicherung in Abhängigkeit von wirtschaftlichen und medizinischen Aspekten. 

Zuzahlungen sind von beiden Seiten zu leisten. Ein Versicherungsnehmer muss zum Beispiel bei einer stationären Behandlung im Rahmen einer Reha 10 € pro Tag zuzahlen, aber nicht länger als 28 Tage. Die bisher geleistete Krankenkassenzuzahlung wird berücksichtigt. Generell kann man sich von der Zusatzzahlung nicht befreien lassen, Zuschüsse in Form einer Kostenerstattung sind jedoch möglich.

Wie füllt man einen Reha Antrag aus?

Für den Antrag einer Reha über die Rentenversicherung existieren versicherungsrechtliche Voraussetzungen. Die Übernahme von Kosten wird durch eine bestimmte Einzahlung von Pflichtbeiträgen innerhalb eines festen zeitlichen Rahmens gewährleistet. Dieser umfasst die Beiträge, die während sechs von 24 Monaten in die Rentenversicherung eingezahlt wurden.

Bevor ein Antrag gestellt werden kann, muss ein ärztliches Gutachten verfasst werden. Der Hausarzt begründet die medizinischen Erfordernisse der Maßnahme für den Reha-Antrag und definiert dabei Beschwerden und Symptome. Zusätzlich ist für die Antragstellung eine genaue Darlegung der erhofften Ziele erforderlich. Viele Ärzte füllen den Antrag auf Anfrage gemeinsam mit ihren Patienten aus. Auch die Rentenversicherung leistet Hilfestellung beim Eintragen der wichtigen Informationen. Falls der Arztbericht fehlt, schaltet der Kostenträger einen ärztlichen Gutachter ein.

Die Materialien für einen Reha-Antrag sind bei unterschiedlichen Stellen erhältlich, so auch bei den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Grundsätzlich verfügen alle Versorgungsträger über die Unterlagen. Es gibt sie auch online zum Download oder direkt beim Hausarzt.

Reha Antrag: wohin schicken?

Auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, den Reha Antrag online zu stellen. Wenn Sie den Antrag lieber auf postalischem Wege verschicken wollen, ist dieser an den zuständigen Rentenversicherungsträger zu senden. Eine Übersicht der jeweiligen Adressen ist ebenfalls auf der Website der Deutschen Rentenversicherung zu finden.

Häufige Fragen zum Reha-Antrag über die Rentenversicherung:

Ihren Reha-Antrag schicken Sie an Ihren zuständigen Deutschen Rentenversicherungsträger. Den Antrag können sie sowohl online bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen oder auch postalisch verschicken.

Ja, auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung können Sie den Reha-Antrag online stellen.

 

Einige Postanschriften der Deutschen Rentenversicherung Bund lauten: Deutsche Rentenversicherung Bund, Ruhrstr. 2, 10704 Berlin; Deutsche Rentenversicherung Bund, Zur Schwedenschanze 1, 18431 Stralsund; Deutsche Rentenversicherung Bund, Reichsstraße 5, 07497 Gera

Den Reha-Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund können sie sowohl online stellen, als auch postalisch verschicken. Die Möglichkeiten zur Reha-Antragstellung Ihres zuständigen Deutschen Rentenversicherungsträger Ihres Bundeslandes können abweichen.

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