Telefonisch oder schriftlich durch den einweisenden Arzt. Es bestehen Verträge mit allen Ersatz-, Post-, Bahn-, Polizei- und Privatkassen; bei RVO-Kassen wird vorab eine verbindliche Kostenzusage benötigt.

Im Dorf 44
77787 Nordrach
Telefon +49 (0) 78 38 / 929-100
Telefax +49 (0) 78 38 / 929-140
Telefonisch oder schriftlich durch den einweisenden Arzt. Es bestehen Verträge mit allen Ersatz-, Post-, Bahn-, Polizei- und Privatkassen; bei RVO-Kassen wird vorab eine verbindliche Kostenzusage benötigt.
Die Klinik besitzt einen Versorgungsvertrag nach § 108/109 SGB V. Es bestehen Verträge mit allen Ersatz-, Post-, Bahn-, Polizei- und Privatkassen; bei RVO-Kassen wird vorab eine verbindliche Kostenzusage benötigt. Die Klinik ist beihilfefähig.



