Telefonisch oder schriftlich durch den einweisenden Arzt. Es bestehen Verträge mit allen Ersatz-, Post-, Bahn-, Polizei- und Privatkassen; bei RVO-Kassen wird vorab eine verbindliche Kostenzusage benötigt.
Die Klinik ist beihilfefähig.
Die Behandlung erfolgt auf freiwilliger Basis.
Telefon +49 (0) 78 38 / 929-100
Telefax +49 (0) 78 38 / 929-140
Ausschlusskriterien für die Aufnahme
- Akute Selbstgefährdung (auch im Rahmen einer schweren Essstörung)
- Fremdgefährdung
- schwere Intelligenzminderung und Demenz
- hochakute Psychosen ohne Bündnisfähigkeit
- akute Suchterkrankungen
- Pflegebedürftigkeit




