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MEDIAN Klinik Bad Sülze

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MEDIAN Klinik Bad Sülze

Rehabilitationsfachklinik für Orthopädie, Rheumatologie, Neurologie, Geriatrie

 

Kastanienallee 1
18334 Bad Sülze
Telefon +49 (0) 382 29 / 72-0
Telefax +49 (0) 382 29 / 72-951

Informationen zur Aufnahme

MEDIAN-Klinik-Bad-Suelze-Aufnahme
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Für alle Fragen zum Aufenthalt stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen unserer Patientenaufnahme unter der Telefonnummer +49 (0) 382 29 / 72-503, -504 gern zur Verfügung.

Hier erhalten Sie auch Informationen über die Unterbringung einer Begleitperson und unsere Pauschalangebote.


Aus dem Krankenhaus zu uns

Viele Patienten, die im Krankenhaus behandelt wurden, benötigen zur weiteren Verbesserung ihres Gesundheitszustandes eine Anschlussheilbehandlung (AHB) / Anschlussrehabilitation (AR). Die notwendigen Formalitäten für die Aufnahme in unsere Klinik übernimmt das Krankenhaus. Wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sozialdienst des Krankenhauses.

Selbst eine Reha-Maßnahme beantragen.

Ihr behandelnder Arzt muss zunächst die Notwendigkeit einer Reha-Maßnahme für den Kostenträger schriftlich begründen. Dann stellen Sie selbst einen Antrag bei dem für Sie zuständigen Kostenträger. Diesem Antrag fügen Sie das Gutachten Ihres Arztes bei.

Zur ambulanten Therapie

Ihr Arzt empfiehlt Ihnen ambulante physiotherapeutische Leistungen und stellt Ihnen ein Rezept aus. Diese Behandlungen können Sie auf Nachfrage gegen Zahlung der Eigenanteile und der Rezeptgebühren in unserem Therapiezentrum in Anspruch nehmen.

Nach Arbeits- und Wegeunfällen

Der Krankenhausarzt oder ein ambulant tätiger D-Arzt leitet für Sie eine Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) in unserer Klinik ein. Individuelle berufliche Belastungserprobungen können für Berufsgenossenschaften nach Arbeits- und Wegeunfällen, bei Bedarf aber auch für alle anderen Kostenträger, durchgeführt werden.

Rechtliche Grundlagen

Die Klinik ist eine private Krankenanstalt (§ 30 der Gewerbeordnung) und eine Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung gemäß § 107 SGB V.

Sie ist zugelassen zur Durchführung

  • stationärer / ganztägig ambulanter Rehamaßnahmen auf der Basis des Versorgungsvertrages nach § 111 SGB V
  • von AHB / AR auf der Basis von § 40 SBG V (AHB-Indikationsgruppen 3, 4, 9, 10a, g) sowie zur Erbringung von Leistungen der medizinischen Rehabilitation entsprechend SGB VI § 9 ff
  • ambulanter physiotherapeutischer, ergotherapeutischer und logopädischer Leistungen gemäß § 124 SGB V

Die Klinik verfügt über die Anerkennung der Beihilfefähigkeit.