Fachklinik für Rehabilitation: Orthopädie, Neurologie und neurologische Frührehabilitation
Besonderheit der Klinik
Im Rahmen der neurologischen Frührehabilitation (Phase B) verfügt die Klinik über einen Versorgungsvertrag nach § 108 Nr. 3 in Verbindung mit § 109 und einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V und hat damit den Status eines Akutkrankenhauses.
Angebot der Klinik
- Neurologische Frührehabilitation Phase B und C (Definition der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation)
- Anschlussheilbehandlungen / Anschlussrehabilitation (Die Klinik ist zugelassen für die AHB-Indikationsgruppen 3, 4, 9, 10a, 10g.)
- Stationäre Heilverfahren
- Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlungen (BGSW)
- Teilstationäre / ambulante Rehabilitation
- Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)
- Aufnahme von Begleitpersonen
- Aufnahme von Privatpatienten und Selbstzahlern
Besonderheiten
- Intensivmedizinische Behandlungsplätze (Monitoring und Beatmung)
- Spezielle Therapieangebote (Aphasie, tiergestützte Therapie, Musiktherapie)
- Mitbehandlung neurologischer und internistischer Begleiterkrankungen
Angebot für ambulante Patienten
Die Klinik ist zur Erbringung von Leistungen gemäß § 124 SGB V zugelassen.
Wenn Ihnen ambulante physiotherapeutische oder Leistungen der Ergotherapie verordnet werden, so ist die Durchführung auch in der Klinik jederzeit möglich. Zusätzlich bieten wir Ihnen Unterkunft und Vollverpflegung in unserem Hause an. So genießen Sie die Annehmlichkeit kurzer Wege zu den Anwendungen und können am attraktiven Freizeitprogramm unseres Hauses teilnehmen.
Weiterbildungsermächtigungen
