Schriftgröße

  • Schrift vergrößern
  • Schrift verkleinern
  • Default font size

MEDIAN Klinik Moselhöhe

MEDIAN Klinik Moselhöhe

MEDIAN Reha-Zentrum Bernkastel-Kues

MEDIAN Klinik Moselhöhe

Rehabilitationsklinik für Psychosomatik und Psychotherapie

 

Kueser Plateau
54470 Bernkastel-Kues
Telefon +49 (0) 65 31 / 92-30 00
Telefax +49 (0) 65 31 / 92-38 70

Informationen zur Aufnahme

Sie erhalten alle nötigen Informationen sowie Unterstützung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Patientenaufnahme unter folgenden Telefonnummern:

MEDIAN Klinik Burg Landshut

  • Telefon +49 (0) 65 31 / 92 58-11 (AHB)
  • Telefon +49 (0) 65 31 / 92 58-12 (stationäre Heilverfahren)
  • Telefon +49 (0) 65 31 / 92 47-32 (Phase C)

MEDIAN Klinik Bernkastel und MEDIAN Klinik Moselschleife

  • Telefon +49 (0) 65 31 / 92 18-13 (AHB und stationäre Heilverfahren)

MEDIAN Klinik Kues

  • Telefon +49 (0) 65 31 / 92 18-12 (AHB und stationäre Heilverfahren)

MEDIAN Klinik Moselhöhe

  • Telefon +49 (0) 65 31 / 92 18-12 (Kardiologie)
  • Telefon +49 (0) 65 31 / 92 18-53 (Psychosomatik)

Aus dem Krankenhaus zu uns

Viele Patienten, die im Krankenhaus behandelt wurden, benötigen zur weiteren Verbesserung ihres Gesundheitszustandes eine Anschlussheilbehandlung (AHB)/Anschlussrehabilitation (AR). Die notwendigen Formalitäten für die Aufnahme in unsere Reha-Kliniken übernimmt in diesem Fall das Krankenhaus.

Selbst eine Reha-Maßnahme beantragen

Zuerst gehen Sie zu Ihrem Arzt. Er muss die Notwendigkeit einer Reha-Maßnahme für den Kostenträger schriftlich begründen. Dann stellen Sie selbst einen Antrag bei dem für Sie zuständigen Kostenträger. Diesem Antrag fügen Sie das Gutachten Ihres Arztes bei.

Zur ambulanten Therapie

Ambulante physiotherapeutische Leistungen können in unserem Therapiezentrum in Anspruch genommen werden, wenn ein Rezept des behandelnden Arztes vorliegt. Diese Möglichkeit empfiehlt sich vor allem für Begleitpersonen unserer Patienten.

Rechtliche Grundlagen

Die Kliniken des MEDIAN Reha-Zentrums Bernkastel-Kues sind private Krankenanstalten (§ 30 der Gewerbeordnung) und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gemäß § 107 SGB V.

Sie sind zugelassen zur Durchführung

  • stationärer / teilstationärer /ambulanter Reha-Maßnahmen auf der Basis der Versorgungsverträge nach § 111 SGB V
  • von AHB/AR-Maßnahmen auf der Basis von § 40 SBG V i.V. m. § 111 SGB V sowie zur Erbringung
  • von Leistungen der medizinischen Rehabilitation nach den §§ 9 und 15 SGB VI
  • ambulanter physiotherapeutischer Leistungen gemäß § 124 SGB V

Die Kliniken verfügen über die Anerkennung der Beihilfefähigkeit.

Die Kostenträger:

  • Deutsche Rentenversicherung (DRV)
  • Gesetzliche und private Krankenversicherungen
  • Berufsgenossenschaften (BGSW)
  • KBS (Knappschaft-Bahn-Seekasse)

Zur Aufnahme von Begleitpersonen

Ihre Begleitung ist herzlich willkommen! Menschen, die Ihnen nahe stehen, können Arznei für die Seele sein. In vertrauter Gesellschaft ist es leichter, sich auf eine neue Umgebung und neue Aufgaben einzustellen. Deshalb freuen wir uns, wenn unsere Patienten eine »Begleitperson« mitbringen. Wenn ein Rezept des behandelnden Arztes vorliegt, kann Ihre Begleitung in unserem Therapiezentrum auch physiotherapeutische Leistungen in Anspruch nehmen.

Fragen Sie in unseren Patientenbüros nach den Aufnahmemöglichkeiten für Ihre Begleitung.