
Parkstraße 8a
99438 Bad Berka
Telefon +49 (0) 364 58 / 38-0
Telefax +49 (0) 364 58 / 38-15 50
Zuerst gehen Sie zu Ihrem Arzt. Er muss die Notwendigkeit einer Reha-Maßnahme für den Kostenträger schriftlich begründen. Dann stellen Sie selbst bei dem für Sie zuständigen Kostenträger einen Antrag auf ein »stationäres Heilverfahren«. Diesem Antrag fügen Sie das Gutachten Ihres Arztes bei.
Die Klinik ist eine private Krankenanstalt (§ 30 der Gewerbeordnung) und eine Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung gemäß § 107
SGB V.
Sie ist zugelassen zur Durchführung stationärer / teilstationärer Rehamaßnahmen auf der Basis des Versorgungsvertrages nach § 111 SGB V.
Die Klinik verfügt über die Anerkennung der Beihilfefähigkeit.



