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Information zur Aufnahme

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MEDIAN Rheingau-Taunus Klinik Bad Schwalbach

Rehabilitationsklinik für Innere Medizin/Kardiologie, Psychosomatik/Psychotherapie, Gynäkologie

 

Rheingau-Taunus-Klinik
Genthstraße 7-9
65307 Bad Schwalbach
Telefon +49 (0) 61 24 / 509-0
Telefax +49 (0) 61 24 / 509-797

Information zur Aufnahme

Wir freuen uns, wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Sie erhalten alle notwendigen Informationen sowie Unterstützung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Patientenservices unter den Telefonnummern +49 (0) 61 24 / 509-798 und -799.

 

Aus dem Krankenhaus zu uns

 

Viele Patienten, die im Krankenhaus behandelt wurden, benötigen zur weiteren Verbesserung ihres Gesundheitszustandes eine Anschlussheilbehandlung(AHB) / Anschlussrehabilitation(AR). Die notwendigen Formalitäten für die Aufnahme in unsere Reha-Klinik übernimmt in diesem Fall das Krankenhaus.

 

Die Aufnahme erfolgt nach Zustimmung der Ärzte der Rehabilitationsklinik und Bestätigung der Kostenübernahme.

 

Selbst eine Reha-Maßnahme beantragen

 

Zuerst gehen Sie zu Ihrem Arzt. Er muss die Notwendigkeit einer Reha-

Maßnahme für den Kostenträger schriftlich begründen. Dann stellen Sie selbst bei dem für Sie zuständigen Kostenträger einen Antrag auf ein »stationäres Heilverfahren«. Diesem

Antrag fügen Sie das Gutachten Ihres Arztes bei.

 

Rechtliche Grundlagen

 

Die Klinik ist eine private Krankenanstalt (§ 30 der Gewerbeordnung) und eine Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung gemäß § 107 SGB V.

 

Sie ist zugelassen zur Durchführung

  • stationärer / teilstationärer Rehamaßnahmen auf der Basis des Versorgungsvertrages nach § 111 SGB V
  • von AHB / AR auf der Basis von § 40 SBG V
    sowie zur Erbringung
  • von Leistungen der medizinischen Rehabilitation entsprechend SGB
    VI § 9 ff.
Die Klinik verfügt über die Anerkennung der Beihilfefähigkeit.

 

Die Kostenträger

  • Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Rentenversicherungen der Länder
  • Gesetzliche und private Krankenversicherungen
  • Berufsgenossenschaften
  • KBS (Knappschaft-Bahn-Seekasse)

 

 

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