Long Covid wird in der Heilmittelversorgung als besonderer Verordnungsbedarf anerkannt

Nedergelassene Ärzte können Betroffene mit Corona Langzeitfolgen ab dem 1. Juli mehr Heilmittel verordnen. Die Kosten dafür werden laut Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) künftig bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen aus dem Budget des Vertragsarztes herausgerechnet.

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