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Spezifische pneumologische Post-Corona-Rehabilitation

für postakutstationäre Covid-19-Erkrankte

Eine spezielle pneumologische Rehabilitation empfiehlt sich für Patienten, die im Zuge ihrer Covid-19 Erkrankung eine schwere Lungenentzündung erlitten haben und dabei langzeitbeatmet wurden und/oder ein Lungenversagen (ARDS) stattfand.

Insbesondere die supportive Gabe von Sauerstoff sowie die Unterstützung durch nichtinvasive Beatmung während der Reha schafft die Bedingung, um ein optimales Rehabilitationsergebnis zu erreichen. Unsere pneumologischen Kliniken können dabei auf die jahrelange Erfahrung in der Rehabilitation von Menschen mit Lungenkrankheiten jeglicher Genese bauen. 

Primär steht als Ziel die Wiederherstellung der deutlich reduzierten Lungenfunktion nach der durch Covid-19 verursachten Lungenentzündung (Pneumonie) im Fokus. Dabei ist es wichtig, die weiterhin eingeschränkte pulmonale Belastbarkeit zu berücksichtigen. Hierauf sind die Therapien ausgerichtet und die behandelnden Ärzte und Therapeuten als auch die betreuende Pflegekräfte speziell geschult.

Voraussetzung für diese Reha

  • Nachweis zweier negativer Covid-19 Abstriche
  • Keine einschränkenden Vorgaben durch das zuständige Gesundheitsamt
  • Patienten müssen in der Lage sein, sich selbständig zu versorgen (Barthel-Index 80) 
  • Sauerstoffpflichtige Patienten oder Patienten mit nicht invasiver häuslicher Beatmung können behandelt werden
  • Die Direktverlegung aus dem Akutkrankenhaus ist möglich

Therapieziele

  • Verbesserung der Atemnot
  • Verbesserung der Atemmuskelkraft
  • Stärkung der Lungenfunktion
  • allgemeine Kräftigung und Mobilisierung

Hauptbestandteile der Therapie:

  • Atemgymnastik
  • Atemmuskeltraining
  • Atemphysiotherapie
  • Lösung der Verschleimung

Therapieprogramm

Eigene Therapiegeräte enthält jeder Rehabilitand, je nach Bedarf zum Beispiel ein Atemübungsgerät, ein Peak-Flow-Gerät oder eine Inhalationshilfe.

Ergänzt wird das Programm für die Lunge durch Kraft- und Ausdauertraining. Auch die psychologische Mitbehandlung bei möglichen psychomentalen Beeinträchtigungen nach langem Krankheitsverlauf und Isolation ist zentrales Element.

Die Therapiedauer beträgt bei stationären Rehabilitanden 21 Tage.

Informationen zur Beantragung

Musterantrag der Gesetzlichen Krankenversicherung für die Rehabilitation nach Covid-19-Erkrankung

Informationen für den Sozialdienst

Informationen für behandelnde Krankenhausärzte

Informationen für Hausärzte

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