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für Patienten mit Covid-19 assoziierten psychischen Störungen
Das Erleben der aktuellen allgemeinen Gefahrenlage kann eine Reihe psychischer Störungen von gravierendem Ausmaß bedingen -
als direkte Folge einer Corona-Infektion oder im Zusammenhang mit weiteren Pandemie assoziierten Risikofaktoren auch Angehörige sowie Personen der Allgemeinbevölkerung treffen.
Für sämtliche Covid-19 assoziierten psychischen Folgestörungen ist eine spezifische psychosomatische Rehabilitationsbehandlung anzuraten. Mit einem Bedarf ist sowohl kurzfristig als auch mit einer Latenz von bis zu ca. 3 Jahren zu rechnen.
Durch die Pandemie und deren Begeleiterscheinungen ausgelöste oder verstärkte Störungen:
Bei medizinischem Personal, das in der Corona-Behandlung eingesetzt wird, treten zudem auf:
Hinzu kommen somatoforme Störungen und Somatisierungsstörungen als mögliche psychische Folgen der Corona-Erkrankung und deren Behandlung.
Voraussetzungen für die psychosomatische Covid-Reha sind:
Je nach Art der psychischen Beeinträchtigungen wird ein individueller Behandlungsplan erstellt:
Soweit notwendig wird die Behandlung der körperlichen Folgen fortgesetzt und durch Maßnahmen zur körperlichen Kräftigung unterstütz.
Kreativtherapeutische Verfahren dienen der Ressourcenstärkung und ermöglichen einen gestalterischen Ausdruck des Traumas.
Die berufliche Wiedereingliederung wird, sofern erforderlich bzw. möglich, in die Wege geleitet und im Bedarfsfall durch Soziotherapeutische Unterstützungsmaßnahmen ergänzt.
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