Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und zu dessen Eindämmung, sowie zur Vermeidung einer Überlastung des Kliniksystems.
Gelten seit dem 01.10.2022 bis voraussichtlich zum 07.04.2023!
Die nachfolgend genanten Maßnahmen können bei Änderung der Infektionslage angepasst werden.
Laut IfSG sind Rehas, die keine vergleichbare medizinische Versorgung anbieten, von der FFP2-Masketragepflicht ausgenommen. Also ist ein MNS für die MEDIAN Klinik Kühlungsborn ausreichend.
Aktueller Schnelltest bei Betreten der Einrichtung für alle Personen (Tests und Dokumentation befinden sich an den Rezeptionen), außer:
Weiterhin gelten die Abstands- und Hygieneregelungen des Pandemieplans.
Handhabung wie bisher lt. Empfehlungen des RKI zu Isolierung und Quarantäne bei SARS-CoV-2-Infektion und -Exposition, Stand 02.05.2022.
Die Maßnahmen erfolgen nicht gemäß den strengsten Empfehlungen, sondern in moderater Weise, um eine zusätzliche Belastung für das Personal der MEDIANklinik Kühlungsborn resultierend aus der Umsetzung solcher Maßnahmen zu vermeiden.
Wir freuen uns auf Sie und bedanken uns für Ihr Verständnis.