Stationäre Reha-Abklärung
Seit 1998 bietet die MEDIAN Klinik Wied eine stationäre Reha-Abklärung an. In Zusammenarbeit mit vielen Betriebs- und Innungskrankenkassen wurden inzwischen tausende Patienten behandelt.
Hilfe mit kurzen und unkomplizierten Wegen für Menschen,
- deren Suchtmittelkonsum riskant, schädlich oder bereits abhängig ist
- die am Arbeitsplatz oder im Straßenverkehr mit Suchtmitteln auffällig geworden sind
- bei denen Schwierigkeiten oder Probleme in der Familie entstanden sind.
- die eventuell vorbestehende oder beginnende psychosomatische Probleme haben
- die eine Unterstützung zu einer Veränderung ihres problematischen Verhaltens in Anspruch nehmen wollen
Die Stationäre Reha-Abklärung ist eine Motivations- und Abklärungsbehandlung nach SGB V und fällt in die Kostenträgerschaft der Krankenkassen.
Profitieren Sie von niedrigschwelligen Aufnahmevoraussetzungen:
- Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse bezgl. einer stationären Reha-Abklärung
- Anmeldung des Versicherten bei uns durch den Arzt oder den Versicherten selbst zwecks Terminvereinbarung
- Ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit einer stationären Abklärungsmaßnahme