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Stationäre Reha-Abklärung

Weitere Informationen

Seit 1998 bietet die MEDIAN Klinik Wied eine stationäre Reha-Abklärung an. In Zusammenarbeit mit vielen Betriebs- und Innungskrankenkassen wurden inzwischen tausende Patienten behandelt.

Hilfe mit kurzen und unkomplizierten Wegen für Menschen,

  • deren Suchtmittelkonsum riskant, schädlich oder bereits abhängig ist
  • die am Arbeitsplatz oder im Straßenverkehr mit Suchtmitteln auffällig geworden sind
  • bei denen Schwierigkeiten oder Probleme in der Familie entstanden sind.
  • die eventuell vorbestehende oder beginnende psychosomatische Probleme haben
  • die eine Unterstützung zu einer Veränderung ihres problematischen Verhaltens in Anspruch nehmen wollen

Die Stationäre Reha-Abklärung ist eine Motivations- und Abklärungsbehandlung nach SGB V und fällt in die Kostenträgerschaft der Krankenkassen.

Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen

Das Programm der "Stationären Reha Abklärung" beinhaltet vielfältige Maßnahmen zu körperlichen, psychischen und sozialen Aspekten der Suchtmittelabhängigkeit und oder psychosomatischen Belastungsstörungen. Mit medizinischer, psychischer und sozialer Diagnostik verhelfen wir dem Patienten während seines Aufenthaltes in der SRA bei uns (bis zu 3 Wochen) zu einer realistischen Standortbestimmung. Liegt dem Problemverhalten eine Überlastungssituation, eine Missbrauchsproblematik oder eine Abhängigkeitserkrankung zugrunde?

Die SRA ermöglicht es, Entscheidungen für weitere Schritte vorzubereiten, zu treffen und umzusetzen. 

Schnellstmögliche Aufnahme!

Wir sichern Ihnen zu, dass eine Aufnahme binnen weniger Werktage erfolgen kann. Aufwendige Voruntersuchungen und deren Berichte sind nicht nötig. Es genügt, wenn ihr Arzt suchtmittelbedingte Probleme und eine Behandlungsnotwendigkeit feststellt. 

Bitte stellen Sie fest, ob Ihre Krankenkasse die Kosten für unser Motivations- und Abklärungsprogramm übernimmt!  Gern unterstützen wir Sie bei der Kommunikation mit dem Kostenträger. 

Behandlungsziele

  • frühzeitige Intervention in den Kreislauf von Entgiftungsbehandlungen und Rückfallgeschehen
  • Bilanzierung des individuellen, patientenbezogenen Standortes 
  • bei Indikation: Einleitung einer geeigneten Therapie- oder Behandlungsmaßnahme (gern auch nahtlos)

Profitieren Sie von niedrigschwelligen Aufnahmevoraussetzungen:

  • Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse bezgl. einer stationären Reha-Abklärung
  • Anmeldung des Versicherten bei uns durch den Arzt oder den Versicherten selbst zwecks Terminvereinbarung
  • Ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit einer stationären Abklärungsmaßnahme
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