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Entlassungsmanagement

Entlassmanagement gemäss Rahmenvertrag

Ein Rahmenvertrag über das Entlassungsmanagement der stationären Rehabilitationseinrichtungen nach §§ 40 Abs. 2 Satz 6 SGB V und 41 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit § 39a Abs. 1a SGB V wurde verabschiedet. 

Zu einer Rehabilitationsmaßnahme  gehört bei Bedarf auch, die Versorgung des Patienten nach der medizinischen Rehabilitation zu organisieren.

Ab dem 01.08.2019 sind Reha- Kliniken durch o. g. Rahmenvertrag verpflichtet, ein Entlassungsmanagement für Patienten bereitzuhalten. Dadurch soll eine lückenlose Anschlussversorgung gewährleistet werden.

Die MEDIAN Klinik Wismar hat ihr Entlassungsmanagement an die Anforderungen des Rahmenvertrages angepasst. Ab dem Moment der Aufnahme der Patientin / des Patienten führt die Klinik einen Entlassplan. Dieser enthält alle wichtigen Informationen für die Vorbereitung der Entlassung sowie Informationen über die organisierten Unterstützungsangebote.

Für das Führen des Entlassplanes ist ein multiprofessionelles Team (Ärzte, Pflegepersonal, Sozialdienst, Therapeuten) verantwortlich. Geleitet und koordiniert wird das Team durch unseren Chefarzt.

Dies alles sind sehr gute Voraussetzungen, unsere Patienten weiterhin in eine gut funktionierende Nachsorge entlassen zu können.

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