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Spezifische Sucht-Post-Corona-Rehabilitation

für Covid-19 assoziierte Suchterkrankungen

Die aktuelle Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Beschränkungen bergen neben dem Risiko an Covid-19 zu erkranken eben auch die Entstehung von Ängsten sowie Verstärkung von Einsamkeit und Langeweile. Deshalb empfiehlt sich eine spezifische Sucht-Post-Corona-Rehabilitation.

Mangelnde Ablenkung, mangelnde sozialer Unterstützung, mangelnde beruflichen Verpflichtungen sowie die oben aufgeführten psychischen Belastungen können den Suchtmittelkonsum fördern und Abhängigkeitserkrankungen verursachen.

Dies bezieht sich sowohl auf Substanz bezogene Süchte, wie Alkoholabhängigkeit oder Medikamentenabhängigkeit, als auch auf Störungen mit abhängigem Verhalten wie den pathologischen PC-Internetgebrauch sowie das pathologische Glücksspielen.

Die Dauer der Suchtrehabilitation  Covid-19 assoziierter Abhängigkeitserkrankungen in unserer Klinik beträgt zwischen 12 und 15 Wochen.

Was bietet die Suchtrehabilitation

  • Für jeden Patienten wird abhängig von der Art der psychischen Beeinträchtigungen ein eigener Behandlungsplan erstellt.
  • Kernelement der Entwöhnung ist eine mehrmals wöchentlich stattfindende Suchtgruppentherapie, in der Betroffene sich auch eingehend über Covid-19 assoziierte Themen austauschen und eine Krankheitsverarbeitung angestoßen werden kann.
  • Interaktionelle Aspekte sind dabei ebenso Thema wie gemeinsames Problemlösen.
  • Eingangs wird viel Wert auf eine adäquate Psychoedukation gelegt. Krankheitseinsicht sowie emotionale -akzeptanz sollen etabliert werden.
  • Je nach Art und Schwere der vorliegenden psychischen Begleitstörungen erfolgt eine Zuteilung zu störungsspezifischen Gruppen, wie zum Beispiel einer angsttherapeutischen Gruppe, einer Depressionsgruppe oder einer Traumagruppe.
  • Eine bestehende Behandlung der körperlichen Folgen der Covid-Infektion wird fortgesetzt und durch Sport- und Bewegungstherapie unterstützt.
  • Entspannungstherapie und kreativtherapeutische Verfahren kommen ebenfalls zu Anwendung.
  • Eine berufliche Wiedereingliederung wird, sofern erforderlich, ebenfalls eingeleitet, begleitet durch soziotherapeutische Unterstützung soweit dies notwendig ist.

Ziel der Suchtrehabilitation je nach Erkrankung:

  • Suchtmittelabstinenz 
  • Verzicht auf den path. PC-Internetgebrauch 
  • Verzicht auf das pathologische Glücksspielen

Voraussetzungen für die Suchtrehabilitation:

  • Virusfreiheit
  • eine positive Reha-Prognose
  • eine adäquate Motivation zur Durchführung der Suchtrehabilitation

Aufnahme von Covid-19-Reha-Patienten

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