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Ihr Weg in die MEDIAN Vesalius-Klinik Bad Rappenau

Antragstellung und Anmeldung

Auf der Suche nach einer geeigneten Rehabilitationsklinik ergeben sich viele bürokratische Fragen. Angefangen damit, ob man überhaupt eine Rehamaßnahme genehmigt bekommt und vor allem, wie man diese beantragt. Dazu stellen wir Ihnen hier alle Informationen Schritt für Schritt zur Verfügung.

Eins vorweg: Sie haben ein  gesetzliches Recht auf eine medizinische Rehabilitation. Der Gesetzgeber möchte nämlich, dass Sie gesund werden. Es ist egal, ob Sie Kind, Jugendlicher, Erwachsener oder Senior sind. Wichtig ist einzig, dass die Reha Aussicht auf Erfolg verspricht. 

  • Haben Sie gesundheitliche Beschwerden, die Ihre berufliche Tätigkeit beeinträchtigen oder gefährden?
  • Benötigen Sie oder Ihr Kind eine Behandlung, um Beeinträchtigungen durch eine chronische Krankheit zu mildern?
  • Ist Ihre Leistungsfähigkeit noch eingeschränkt aufgrund eines Unfalls oder als Folge einer Operation?
  • Benötigen Sie eine Anschlussheilbehandlung direkt nach einem Krankenhausaufenthalt?

Der erste Schritt

Meist ist der Hausarzt oder der mitbehandelnde Facharzt Ihr erster Ansprechpartner. Er berät Sie, ob eine Rehabilitation das Richtige für Ihre Gesundheit ist und hilft Ihnen auch bei der Antragstellung. Für den Fall, dass Sie sich noch im Krankenhaus befinden, wenden Sie sich zunächst an den behandelnden Arzt und dann an den Sozialdienst im Krankenhaus. Wichtig ist, dass Sie den ersten Schritt tun.

Die Antragstellung

Hat Ihr Hausarzt oder Facharzt Ihnen eine Rehabilitation empfohlen, stellen Sie einen Rehabilitationsantrag bei dem zuständigen Kostenträger – z.B. bei Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung oder Krankenversicherung (Details siehe Kostenübernahme). Die Antragsformulare bekommen Sie auch direkt vom Kostenträger. Meist stehen Sie im Internet zum Download zur Verfügung. Oder Sie wenden sich an eine Reha-Servicestelle in Ihrem Ort.
Eine Servicestelle in Ihrer Nähe finden Sie hier

Häufig macht es Sinn, die Antragsformulare gemeinsam mit Ihrem Arzt auszufüllen, da er Sie dazu beraten kann. Im Krankenhaus hilft der Sozialdienst. Bei offenen Fragen können Sie sich auch immer an die Servicestellen für Rehabilitation wenden. Oder Sie wenden sich direkt an eine der MEDIAN Kliniken. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Patientenaufnahme helfen Ihnen gerne weiter. Ein befürwortendes ärztliches Gutachten sollten Sie dem Antrag unbedingt beilegen. 

Die Wunschklinik

Der für Sie zuständige Kostenträger kann festlegen, in welcher Klinik Sie die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wahrnehmen sollen. Als Patient haben Sie allerdings ein Mitspracherecht, ein sogenanntes Wunsch- und Wahlrecht. Fügen Sie Ihrem Antrag dazu ein formloses Schreiben bei, benennen Sie darin Ihre Wünsche und begründen Sie diese. Der Leistungsträger wird dann prüfen, ob er Ihren Wünschen entsprechen kann. Dabei wird u. a. geprüft, ob die Klinik zertifiziert ist und ob sie die medizinisch notwendige Behandlung anbietet. Entspricht der Kostenträger Ihrem Wunsch, kann er gegebenenfalls Mehrkosten für gleiche Leistungen von Ihnen zurückfordern.

Der Bescheid

Die Entscheidung des Kostenträgers – ob zustimmend oder ablehnend – muss Ihnen auf jeden Fall schriftlich mitgeteilt werden. Bei einem positiven Bescheid werden Sie in diesem Schreiben auch informiert über den Termin und die Dauer Ihrer Rehabilitation, die betreffende Klinik oder Einrichtung, die Art der genehmigten Rehabilitation und zu den Zuzahlungen, die Sie leisten müssen. Setzen Sie sich dann mit der betreffenden Klinik in Verbindung. Sie wird mit Ihnen alle offenen Fragen zur Anreise und Unterbringung klären.

Der Widerspruch

Sollten Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten haben, verzweifeln Sie nicht. Manchmal liegt es nur an einer Kleinigkeit. Sie haben dann vier Wochen Zeit, um einen Widerspruch einzulegen. Davon sollten Sie Gebrauch machen, viele Widersprüche sind erfolgreich. Suchen Sie sich für die Begründung Ihres Widerspruchs Hilfe, z. B. bei Ihrem Hausarzt oder Facharzt oder bei Bekannten, die selbst schon einmal erfolgreich widersprochen haben. Haben Sie sich für die Rehabilitation in einer MEDIAN Klinik entschieden, unterstützen Sie auch die Mitarbeiter des Sozialdienstes gern bei ihrem Widerspruch.

Halten Sie unbedingt die Widerspruchsfrist von vier Wochen ein. Sollten Sie es in dieser Zeit nicht schaffen, alle Argumente für den Widerspruch zu sammeln, widersprechen Sie zunächst fristgerecht ohne Begründung – aber mit dem Hinweis, Argumente und Bestätigungen nachzureichen.

Widerspruch können Sie übrigens auch einlegen, wenn Sie mit der vorgeschlagenen Reha-Einrichtung nicht zufrieden sind, in dem Sie sich auf Ihr Wunsch- und Wahlrecht beziehen.

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Anmeldung & Aufnahme

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Wunsch und Wahlrecht

Hier finden Sie Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht. Was es ist, wie Sie es ausüben, die Voraussetzungen für die Bewilligung, eine Argumentationshilfe, Möglichkeiten zum Widerspruch sowie Musterformulare.

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Widerspruch bei Ablehnung

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