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Selbst eine Reha-Maßnahme beantragen.
Gehen Sie zu Ihrem Arzt. Er muss die Notwendigkeit einer Reha-Maßnahme für den Kostenträger in Form eines Gutachtens schriftlich begründen. Anschließend stellen Sie selbst bei dem für Sie zuständigen Kostenträger einen Antrag auf ein „stationäres Heilverfahren". Diesem Antrag fügen Sie das Gutachten Ihres Arztes bei.
Viele Patienten, die im Krankenhaus behandelt wurden, benötigen zur weiteren Verbesserung ihres Gesundheitszustandes eine Anschlussheilbehandlung (AHB) / Anschlussrehabilitation (AR). Die notwendigen Formalitäten für die Aufnahme in unsere Reha-Kliniken übernimmt in diesem Fall das Krankenhaus. Die Aufnahme erfolgt nach Zustimmung der Ärzte der Rehabilitationskliniken und Bestätigung der Kostenübernahme.