Weitere Informationen
Seit 1998 bietet die MEDIAN Klinik Wied eine stationäre Reha-Abklärung an. In Zusammenarbeit mit vielen Betriebs- und Innungskrankenkassen wurden inzwischen tausende Patienten behandelt.
Die Stationäre Reha-Abklärung ist eine Motivations- und Abklärungsbehandlung nach SGB V und fällt in die Kostenträgerschaft der Krankenkassen.
Das Programm der "Stationären Reha Abklärung" beinhaltet vielfältige Maßnahmen zu körperlichen, psychischen und sozialen Aspekten der Suchtmittelabhängigkeit und oder psychosomatischen Belastungsstörungen. Mit medizinischer, psychischer und sozialer Diagnostik verhelfen wir dem Patienten während seines Aufenthaltes in der SRA bei uns (bis zu 3 Wochen) zu einer realistischen Standortbestimmung. Liegt dem Problemverhalten eine Überlastungssituation, eine Missbrauchsproblematik oder eine Abhängigkeitserkrankung zugrunde?
Die SRA ermöglicht es, Entscheidungen für weitere Schritte vorzubereiten, zu treffen und umzusetzen.
Wir sichern Ihnen zu, dass eine Aufnahme binnen weniger Werktage erfolgen kann. Aufwendige Voruntersuchungen und deren Berichte sind nicht nötig. Es genügt, wenn ihr Arzt suchtmittelbedingte Probleme und eine Behandlungsnotwendigkeit feststellt.
Bitte stellen Sie fest, ob Ihre Krankenkasse die Kosten für unser Motivations- und Abklärungsprogramm übernimmt! Gern unterstützen wir Sie bei der Kommunikation mit dem Kostenträger.