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Anmeldung & Aufnahme

Die MEDIAN Rehazentrum Daun - Adaption wird von allen Kosten- und Leistungsträgern belegt. Federführender Beleger ist die Deutsche Rentenversicherung KnappschaftBahnSee.

Die Adaption ist die „Phase 2“ der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker. Daher erhalten alle Patienten während der Adaptionsbehandlung dieselbe Geldleistung wie in der Phase I der Entwöhnung, z. B. Übergangsgeld, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld vom gleichen Leistungsträger. Kosten, die dem Patienten während der Adaptionsbehandlung entstehen, z. B. Fahrtkosten, Arbeitskleidung, werden erstattet. Pro Tag erhält jeder Patient ein Verpflegungsgeld zur Selbstversorgung. Jeder Patient soll finanziell in der Lage sein, dass er an der Behandlung teilnehmen kann.

Eine Adaptionsbehandlung dauert in der Regel mindestens acht Wochen und maximal 16 Wochen. Sie kann bei Bedarf verlängert werden. Die Antragstellung erfolgt in der Phase I, der stationären Entwöhnungsbehandlung.

Wichtige Informationen – Wege in die Behandlung

Folgende Aufnahme - Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • eine regulär beendete Phase I der medizinischen Rehabilitation Sucht (Entwöhnungsbehandlung) im MEDIAN Rehazentrum Daun,
  • ein Vorgespräch in unserer Einrichtung,
  • eine Kostenzusage des Leistungsträgers,
  • Teilnahmefähigkeit für das Adaptionsprogramm.

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