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Ihr Recht auf Rehabilitation ist gesetzlich in § 4 Sozialgesetzbuch I geregelt. Was es bei der Antragstellung zu beachten gibt, Schritt für Schritt erklärt.
Wir von MEDIAN verfolgen bei unserer Arbeit das Ziel „Das Leben leben“. Für unsere Patienten möchten wir in der MEDIAN Klinik Bad Colberg eine selbstständige Teilhabe am Leben und ein möglichst beschwerdefreies Leben ermöglichen. Was Sie tun müssen, um eine Rehabilitation zu erhalten, wollen wir Ihnen gerne in wenigen Schritten erläutern. Hierfür führen wie Sie durch den Prozess der Antragsstellung, stellen Ihnen nützliche Informationen sowie Formulare zur Verfügung und sind natürlich auch persönlich für Sie ansprechbar, um Sie zu unterstützen.
Grundsätzlich müssen Rehabilitationsleistungen beantragt werden. Anträge für die Durchführung von Rehabilitationsleistungen erhalten Sie beim zuständigen Leistungsträger. Sind Sie erwerbstätig oder arbeitslos, ist in der Regel der Rentenversicherungsträger zuständig. Bei Rentnern oder Nichterwerbstätigen ist in der Regel die gesetzliche oder private Krankenversicherung zuständig.
Gemeinsam mit Ihrem Haus- oder Facharzt sind die Anträge auszufüllen und beim zuständigen Leistungsträger einzureichen. Bei einer Anschlussheilbehandlung (AHB) unterstützen Sie bei der Antragstellung der Sozialdienst im Krankenhaus sowie der behandelnde Krankenhausarzt. Beachten Sie, dass Sie nach § 9 SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht haben, sich eine Klinik nach Ihrer Wahl auszusuchen.
Informationen für Privatversicherte
Medizinische Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen
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Was für die Anreise und Aufnahme noch wichtig ist
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Hier finden Sie Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht. Was es ist, wie Sie es ausüben, die Voraussetzungen für die Bewilligung, eine Argumentationshilfe, Möglichkeiten zum Widerspruch sowie Musterformulare.
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Hier finden Sie alle Infos rund um die Kosten für Ihre Rehabilitation.
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