Das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ in Verbindung mit § 289f Abs. 4 Satz 2 HGB verpflichtet eine unserer ca. 160 rechtlichen Einheiten, MEDIAN Kliniken GmbH* dazu, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, in der Geschäftsführung sowie in den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung zu bestimmen.
Die MEDIAN Unternehmensgruppe definiert dabei die (Geschäfts-)Bereichsleitungen als erste Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung. Als zweite Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung werden die kaufmännischen sowie ärztlichen Leitungen, d.h. die Chefarzt-Funktionen definiert. Die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, Geschäftsführung sowie für die erste Führungsebene beträgt 25 %, für die zweite Führungsebene 35 %.
Für die MEDIAN Kliniken GmbH gestalten sich die Frauenanteile wie folgt:
zum Bilanzstichtag 31.12.2024 | zum Bilanzstichtag 31.12.2023 | |
Aufsichtsrat | 25% | 25% |
Geschäftsführung | 0% | 0% |
1. Führungsebene | 0% | 0% |
2. Führungsebene | 21% | 25% |
* Die MEDIAN Kliniken GmbH umfasst insg. 12 operative Klinik-Standorte: MEDIAN Klinik Bad Lausick, MEDIAN Klinik Bad Lobenstein, MEDIAN Klinik Bad Sülze, MEDIAN Klinik Bad Tennstedt, MEDIAN Klinik Berggießhübel, MEDIAN Klinik Flechtingen, MEDIAN Klinik Grünheide, MEDIAN Klinik Heiligendamm, MEDIAN Klinik Hoppegarten, MEDIAN Klinik Kalbe, MEDIAN Klinik Wismar sowie das MEDIAN Reha-Zentrum Bad Berka Adelsberg-Klinik.