Die Kosten der Behandlung trägt der Rentenversicherungsträger, die Krankenkasse oder das Sozialamt. Zur Abklärung der Kostenübernahme können Sie sich an Ihre Suchtberatung wenden. In Zweifelsfällen sind wir gerne behilflich.
Wenn Sie sich für unsere Therapieeinrichtung interessieren, schreiben Sie uns bitte einen Brief oder eine Postkarte. (Absender nicht vergessen!) Sie erhalten von uns umgehend Antwort. Zur Aufnahme benötigen wir von Ihnen eine gültige Kostenzusage, eine Zahnsanierungsbescheinigung, einen Nachweis über Ihre Krankenversicherung sowie die Beantragung der Therapienebenkosten (Taschengeld) und eine Meldebescheinigung von Ihrem zuständigen Wohnort. Vor der Aufnahme müssen Sie entgiftet sein.