Nach einer ersten Informationssammlung steht zu Beginn der Erstkontakt im Rahmen der telefonischen und/oder schriftlichen Kontaktaufnahme und Bewerbung.
Die Interessenbekundung/ Bewerbung erfolgt auch häufig zusammen mit einem Angehörigen, einem gesetzlichen Betreuer, dem Sozialdienst eines Fachkrankenhauses, Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes oder einer Suchtberatungsstelle beziehungsweise auch einer Sucht-Rehaklinik.
Im Rahmen der ersten telefonischen Kontaktaufnahme und Abklärung der Indikationsvoraussetzungen können unsere Fachkräfte eine Ersteinschätzung hinsichtlich der Erfüllung der Aufnahmekriterien abgeben. Zudem werden wir Ihnen bereits Empfehlungen hinsichtlich eines geeigneten Leistungsangebots (Besondere Wohnform oder Ambulante Hilfen im persönlichen Wohnraum oder einer Wohngemeinschaft) unterbreiten.
Bei weiterer Interessenbekundung vereinbaren wir einen persönlichen Termin zum ausführlichen Informationsgespräch und zur weiteren Abklärung der Aufnahmevoraussetzungen. Dieses kann bei einem Aufenthalt in einer Fachklinik, JVA vor Ort oder Online ausgerichtet werden.
Sie als selbst Betroffener können uns auch gerne vorab einen schriftliche Bewerbung mit Suchtverlauf zukommen lassen.
In allen Fällen und bei Unklarheiten finden Sie Unterstützung bei den Mitarbeitenden der Verwaltung der jeweiligen Einrichtung.