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Das Leben leben

Von Anfang an bestens begleitet

Für Ihre Teilhabe am Leben

Ihre Zeit mit uns im MEDIAN Therapiezentrum Loherhof

Unsere Arbeit hat das Ziel, Ihnen bestmögliche Unterstützung zu bieten, damit Sie Ihre Vitalität und Selbstständigkeit bewahren und eine uneingeschränkte Teilhabe am Leben erhalten können. Dabei ist es uns besonders wichtig, dass Sie sich nicht nur fachlich kompetent betreut fühlen, sondern sich auch rundum wohl und gut aufgehoben wissen. Damit Sie sich schon vor Ihrem Aufenthalt gut zurechtfinden, haben wir alle wichtigen Informationen für Ihren Weg in ein neues Leben zusammengestellt: Von den ersten Schritten in die Eingliederung über die Zusammenarbeit mit Kostenträgern bis hin zur Anmeldung und dem persönlichen Kennenlernen in unserem Haus.

Schritt für Schritt in ein neues Leben

Unser Behandlungsangebot im 
MEDIAN Therapiezentrum Loherhof

Wir nehmen Menschen auf, die chronisch alkohol- und/oder medikamentenabhängig sind und aufgrund körperlicher, psychischer oder sozialer Beeinträchtigungen vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind, selbstständig, eigenverantwortlich und abstinent ihr Leben zu gestalten. Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach den Bedürfnissen und Gegebenheiten jedes Einzelnen.

Informationsgespräch

Der Aufnahme geht ein Informationsgespräch voraus, in dem geklärt wird, ob eine Aufnahme sowohl vom Betroffenen als auch von unserer Seite gewünscht wird. Bei positivem Aufnahmeentscheid muss die einweisende Stelle zusammen mit dem Sozialhilfeantrag nach §§ 53, 54 SGB XII einen ärztlichen Bericht einreichen.

Die nächsten Schritte

Nach telefonischer Absprache laden wir Interessierte zu einem ausführlichen Informationsgespräch ein. Dabei erläutern unsere Mitarbeitenden das Konzept, informieren über unsere Angebote und ermöglichen ein Kennenlernen des Hauses. Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Erstellung des Hilfeplans und der Beantragung der Kostenübernahme, die Voraussetzung für eine Aufnahme ist. In der Regel ist der Landschaftsverband Rheinland als überörtlicher Träger der Sozialhilfe der Kosten- und Leistungsträger der Maßnahme.

Schritt für Schritt erklärt

Ihr Weg in die Eingliederung

Oftmals werden Sie durch Informationen von anderen Betroffenen und/ oder Mitarbeitenden von Fachkrankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, Streetworkern, Angehörigen an die Leistungsangebote der Eingliederungshilfe herangeführt.

Nehmen Sie gerne telefonisch oder schriftlich den Erstkontakt zu uns auf. 

Wir beraten Sie ausführlich hinsichtlich der unterschiedlichen Leistungsangebote und Einrichtungen des Fachbereichs Teilhabe und Leben der Eingliederungshilfe gemäß SGB IX.

Gerne können Sie sich auch vorab auf unserer Website die unterschiedlichen Einrichtungen und differenzierten Angebote anschauen um einen Eindruck zu gewinnen, welches Angebot zu Ihnen passt. 

Unsere Einrichtungen finden Sie hier.

  • Oftmals werden Sie durch Informationen von anderen Betroffenen und/ oder Mitarbeitenden von Fachkrankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, Streetworkern, Angehörigen an die Leistungsangebote der Eingliederungshilfe herangeführt.

    Nehmen Sie gerne telefonisch oder schriftlich den Erstkontakt zu uns auf. 

    Wir beraten Sie ausführlich hinsichtlich der unterschiedlichen Leistungsangebote und Einrichtungen des Fachbereichs Teilhabe und Leben der Eingliederungshilfe gemäß SGB IX.

    Gerne können Sie sich auch vorab auf unserer Website die unterschiedlichen Einrichtungen und differenzierten Angebote anschauen um einen Eindruck zu gewinnen, welches Angebot zu Ihnen passt. 

    Unsere Einrichtungen finden Sie hier.

Wir arbeiten zusammen

Unsere Zusammenarbeit mit Belegern und Kostenträgern

Beleger und Kostenträger

  • örtliche und überörtliche Sozialhilfeträger gemäß §§ 53 ff. SGB XII
  • Träger der Jugendhilfe gemäß §§ 27 ff. SGB VIII
  • Selbstzahler

Die Kostenträgerschaft richtet sich nach der jeweiligen Zielgruppe. Für suchtkranke Menschen ab dem vollendeten 21. Lebensjahr besteht bei Vorliegen der notwendigen körperlichen, sozialen sowie einkommens- und vermögensrechtlichen Voraussetzungen ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 oder § 67 SGB XII.

Hauptkostenträger

Hauptkostenträger ist in der Regel der überörtliche Sozialhilfeträger, im Rheinland der Landschaftsverband Rheinland (LVR). Darüber hinaus können in Einzelfällen weitere Sozialhilfeträger zuständig sein.

Für junge suchtbelastete Menschen unter 21 Jahren sowie für suchtbelastete Familien, die im Rahmen der Hilfen zur Erziehung unsere ambulanten Angebote nutzen, übernimmt der kommunale Träger der Jugendhilfe gemäß §§ 27 ff. SGB VIII die Kosten.

Grundlage aller Hilfeformen

Grundlage aller Hilfeformen ist ein individueller Hilfeplan, der gemeinsam mit den Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern in einem Hilfeplangespräch erarbeitet wird. Im Bereich der Hilfen zur Erziehung sind zusätzlich die Mitarbeitenden des zuständigen Jugendamts sowie die Erziehungsberechtigten in den Prozess eingebunden.

Ihr Leben mir uns

Einblick in unseren Alltag

Freizeit und Umgebung

Gestalten Sie Ihre Freizeit kreativ und aktiv und entdecken Sie die Umgebung.

Leben und Wohnen

Finden Sie einen Ort zum Wohlfühlen und Ankommen.

Wir beraten Sie gerne

Alles Wichtige für Ihren Start

Unser Team unterstützt Sie kompetent und persönlich. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie direkt einen Termin für ein erstes Kennenlernen Wir freuen uns, Sie bald bei uns begrüßen zu dürfen.

MEDIAN Therapiezentrum Loherhof – Persönlich betreut. Kompetent behandelt. Verlässlich für Sie da.