Allgemeine Informationen zum Anspruch auf Rehabilitation
Das Leben leben
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Wir von MEDIAN verfolgen bei unserer Arbeit das Ziel „Das Leben leben“. Für unsere Patienten möchten wir in der MEDIAN Klinik Wilhelmsheim eine selbstständige Teilhabe am Leben und ein möglichst beschwerdefreies Leben ermöglichen. Was Sie tun müssen, um eine Rehabilitation zu erhalten, steht dabei immer am Anfang der Frage. Hierfür führen wie Sie gerne durch die verschiedenen Schritte der Antragsstellung, stellen Ihnen nützliche Informationen sowie Formulare zur Verfügung und sind natürlich auch persönlich für Sie ansprechbar, um Sie zu unterstützen.
Vor der Reha
Finanzierung Ihrer Reha
Informationen zur Antragstellung
Wenn Sie sich für eine Therapiemaßnahme entscheiden, haben Sie Anspruch auf Übergangsgeld bei Ihrem Rentenversicherungsträger, wenn Sie unmittelbar vor Therapiebeginn:
Sobald alle Unterlagen beim Rentenversicherungsträger vorliegen, wird das erste Übergangsgeld etwa vier Wochen nach Therapiebeginn überwiesen. Planen Sie diese Zeit entsprechend, um laufende Verpflichtungen wie Miete abdecken zu können. Der Ablauf der Antragstellung gestaltet sich folgendermaßen:
Sorgen Sie dafür, dass das Formular G510 (Teil A von Ihnen, Teil B von Ihrem Arbeitgeber, Teil C von Ihrer Krankenkasse) ausgefüllt und dem Rentenversicherungsträger zugesendet wird. Geben Sie in Teil A unbedingt Ihre IBAN und BIC an, damit die Überweisung erfolgen kann.
Sorgen Sie dafür, dass das Formular G510 (Teil A von Ihnen, Teil B von Ihrem Arbeitgeber, Teil C von Ihrer Krankenkasse) ausgefüllt und dem Rentenversicherungsträger zugesendet wird. Geben Sie in Teil A unbedingt Ihre IBAN und BIC an, damit die Überweisung erfolgen kann.
Wir beraten Sie gerne
Ob Fragen zur Anmeldung, zu den Besuchszeiten oder zu Ihrem Reha-Antrag – unser Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie uns einfach an oder reservieren Sie direkt Ihren Termin. Wir freuen uns, Sie bald bei uns begrüßen zu dürfen.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail oder Telefon.
Montag bis Donnerstag
07:30 bis 17:00 Uhr
Freitag
07:30 bis 15:00 Uhr
Buchstaben A–G: Frau Damla Boz +49 7193 52-230
Buchstaben H–R: Frau Alexandra Werner +49 7193 52-200
Buchstaben S–Z: Frau Petra Stark +49 7193 52-266
Was Sie wissen sollten
Ja. Suchtmittelabhängigkeit ist eine Erkrankung. Versicherte der Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung haben deshalb Anspruch auf eine Behandlung, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Alle Leistungen der verschiedenen Facheinrichtungen der MEDIAN Kliniken (stationäre, ganztägig-ambulante oder ambulant) werden selbstverständlich auch für Selbstzahler angeboten.
Sie brauchen einen Antrag, einen Sozialbericht und einen ärztlicher Befundbericht.
Die Beantragung einer medizinischen Rehabilitationsbehandlung für Abhängigkeitserkrankung erfolgt in der Regel mit Ihnen zusammen durch eine Fachambulanz für Suchtkranke oder Suchtberatungsstelle (Caritas, Diakonie, Blaues Kreuz oder andere), einen Kliniksozialdienst, ein Gesundheitsamt oder den betrieblichen Sozialdienst.
Die Entwöhnung wird als medizinische Rehabilitationsbehandlung grundsätzlich (außer bei EU-Rentnern auf Dauer und Altersrentnern) beim entsprechenden Rentenversicherungsträger beantragt. Wenn dieser nicht zuständig ist, leitet er den Antrag automatisch sehr zügig an den nächsten Kostenträger weiter, in der Regel dann an die Krankenkasse. Diese wird erst nach einem Ablehnungsbescheid durch den Rentenversicherer tätig. Nach Prüfung des Antrags bekommen Sie den Bescheid, in dem Ihnen die Klinik und die Dauer der Maßnahme mitgeteilt wird. Die Klinik, in der Ihre Behandlung erfolgen soll, wird gleichzeitig informiert.
Bundesländerspezifische Besonderheiten können bei dieser allgemeinen Beschreibung nicht ausgeschlossen werden. Ihre Rentenversicherung vor Ort wird Sie aber gerne informieren und beraten.
Grundsätzlich ja. In Abstimmung mit Ihrem behandelnden Arzt oder Berater können nur Sie persönlich das Ihnen zustehende Wunsch- und Wahlrecht ausüben und eine Klinik Ihrer Wahl vorschlagen. Ob diesem Wunsch entsprochen werden kann, hängt unter anderem davon ab, ob es eine Behandlungsvereinbarung zwischen dem Kostenträger und der jeweiligen Klinik gibt.
Nach Eingang der Kostenzusage erhalten Sie von der Klinik Ihr Einladungsschreiben mit dem Termin über den Beginn der Behandlung und die für den Therapieantritt notwendigen Informationen. Die Behandlung muss suchtmittelfrei angetreten werden. Sollte eine Entgiftung in einem Akutkrankenhaus notwendig sein, planen Sie diese bitte rechtzeitig ein.
Ja. Sollte bei Selbstzahlern die gesetzliche Renten- bzw. Krankenversicherung nicht zuständig sein, muss auf jeden Fall eine mögliche Kostenzusage mit der entsprechenden Beihilfestelle oder privaten Krankenversicherung geklärt werden. Natürlich ist eine Übernahme der Kosten durch die Versicherten selbst immer möglich. Wir informieren Sie gerne, jedoch müssen Sie sich selbst mit der Krankenkasse und der Beihilfestelle in Verbindung setzen.
Die MEDIAN Klinik Wilhelmsheim nimmt Privatversicherte gerne auf. Die Behandlung ist in der Regel beihilfefähig. Die Kostenerstattung durch die Private Krankenkasse ist bei der ersten Behandlung auf dem Kulanzweg möglich. Eine für alle privaten Krankenversicherungsunternehmen allgemeingültige und verbindliche Aussage über die generelle Erstattungsfähigkeit und deren Höhe kann leider nicht getroffen werden. Sie müssen aber auch bei einer Erstattung mit einer eigenen Zuzahlung rechnen, da in der Regel nicht generell der Privatpflegesatz erstattet wird. Eine Anzahlung muss vor Aufnahme eingegangen sein. Wir beraten Sie gerne und werden die für Sie beste Lösung finden. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind rechnen Sie direkt mit uns ab und zahlen die Behandlungskosten 14-tägig vor Ort. Die Belege können Sie dann bei Ihrer Beihilfestelle und bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Die Sachlage mit den privaten Krankenversicherern haben wir bereits oben erwähnt. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab dort persönlich zu informieren. Bedenken Sie bitte, dass auch bei vorliegender Beihilfeberechtigung ein Teil der Behandlungskosten von Ihnen getragen werden muss. Für weitere Informationen rufen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Mo. bis Do. 07:30 bis 17:00 Uhr
Fr. 07:30 bis 15:00 Uhr
MEDIAN Klinik Wilhelmsheim
Wilhelmsheim 11
71570 Oppenweiler