Viele Betroffene beginnen nach ihrer erfolgten Operation und/oder Bestrahlung eine Anschlussheilbehandlung. Diese schließt sich spätestens 14 Tage nach einem Krankenhausaufenthalt an. Es ist jedoch auch möglich, eine Rehamaßnahme ohne vorangegangenen stationären Krankenhausaufenthalt zu beginnen. Die Beantragung erfolgt dabei über den dafür qualifizierten behandelnden Arzt, zumeist den Hausarzt. Die medizinische Rehabilitation dient dazu, den Erfolg der Hirntumortherapie zu sichern. Sie beginnt in der Regel erst dann, wenn die erste Phase der Behandlung abgeschlossen ist, zum Beispiel nach einer Operation oder einer Strahlentherapie. Damit gehört sie im weiteren Sinn auch schon zur Nachsorge.
Für Hirntumorpatienten lassen sich viele Maßnahmen in einer stationären "Anschlussheilrehabilitation" bündeln. Darunter versteht das Sozialrecht einen meist etwa dreiwöchigen Aufenthalt in einer spezialisierten Klinik. In Deutschland gibt es inzwischen auch Tageskliniken, in denen alle Reha-Maßnahmen tagsüber durchgeführt werden, Patienten aber abends nach Hause gehen. Während einer solchen Anschluss-"Reha" bleibt man in der Regel weiter krankgeschrieben.