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Zum KarriereportalHerzlich willkommen
Unsere Arbeit zielt darauf ab, Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, damit sie ihre Vitalität und Selbstständigkeit bewahren und ihre uneingeschränkte Teilhabe am Leben erhalten können. Dabei ist es uns besonders wichtig, dass Sie sich nicht nur fachlich gut betreut, sondern sich auch rundum wohl und gut aufgehoben fühlen.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden vor Ort jederzeit gerne zur Verfügung. Nützliche Informationen über unser Haus, von der Tagesstruktur bis zu Freizeit und Umgebung, haben wir für Sie zusammengestellt, damit Sie sich jederzeit über Ihr Umfeld und unser Angebot vor Ort informieren können. Wir freuen uns darauf, Sie bei uns begrüßen zu dürfen!
Schritt für Schritt erklärt
Oftmals werden Sie durch Informationen von anderen Betroffenen und/ oder Mitarbeitenden von Fachkrankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, Streetworkern, Angehörigen an die Leistungsangebote der Eingliederungshilfe herangeführt.
Nehmen Sie gerne telefonisch oder schriftlich den Erstkontakt zu uns auf.
Wir beraten Sie ausführlich hinsichtlich der unterschiedlichen Leistungsangebote und Einrichtungen des Fachbereichs Teilhabe und Leben der Eingliederungshilfe gemäß SGB IX.
Gerne können Sie sich auch vorab auf unserer Website die unterschiedlichen Einrichtungen und differenzierten Angebote anschauen um einen Eindruck zu gewinnen, welches Angebot zu Ihnen passt.
Unsere Einrichtungen finden Sie hier.
Oftmals werden Sie durch Informationen von anderen Betroffenen und/ oder Mitarbeitenden von Fachkrankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, Streetworkern, Angehörigen an die Leistungsangebote der Eingliederungshilfe herangeführt.
Nehmen Sie gerne telefonisch oder schriftlich den Erstkontakt zu uns auf.
Wir beraten Sie ausführlich hinsichtlich der unterschiedlichen Leistungsangebote und Einrichtungen des Fachbereichs Teilhabe und Leben der Eingliederungshilfe gemäß SGB IX.
Gerne können Sie sich auch vorab auf unserer Website die unterschiedlichen Einrichtungen und differenzierten Angebote anschauen um einen Eindruck zu gewinnen, welches Angebot zu Ihnen passt.
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Ja. Suchtmittelabhängigkeit ist eine Erkrankung. Die gesetzliche Anspruchsgrundlage für eine soziotherapeutische Behandlung ist im Sozialgesetzbuch (SGB) XII unter §§ 53, 54 (Eingliederungshilfe) geregelt. Kostenträger sind die örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe. Sollten Sie eine medizinische Reha- Behandlung planen, bieten wir eine Vor- und Nachsorge an.
Für die Beantragung einer Behandlung benötigt der Sozialhilfeträger einen Sozialhilfeantrag, einen so genannten Teilhabe - bzw. Hilfeplan und einen Arztbericht. Im Falle einer gesetzlichen Betreuung die Einwilligung Ihres gesetzlichen Betreuers.
Die Beantragung einer soziotherapeutischen Behandlung erfolgt in der Regel mit Ihnen zusammen durch einen gesetzlichen Betreuer, den Sozialdienst eines Krankenhauses, das Gesundheitsamt oder eine Suchtberatungsstelle. Auch Sie als selbst Betroffener können einen Antrag stellen. In allen Fällen bietet unser für die Aufnahme zuständiger Mitarbeiter, falls gewünscht, Unterstützung an
Eine soziotherapeutische Behandlung wird in der Regel bei dem örtlichen oder überörtlichen Sozialhilfeträger beantragt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben. Nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und des beantragten Hilfebedarfs, der meist im Rahmen einer so genannten Teilhabe- oder Hilfeplankonferenz erfolgt, erhalten Sie eine Kostenzusage, in der Ihnen die soziotherapeutische Behandlungseinrichtung und die Dauer der Maßnahme mitgeteilt wird. Die Behandlungseinrichtung wird gleichzeitig informiert.
Ja. Als Empfänger von Eingliederungshilfen nach dem SGB XII haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht und können eine soziotherapeutische Behandlungseinrichtung Ihrer Wahl vorschlagen. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist in § 9 SGB I in Verbindung mit § 2 SGB I festgeschrieben.
Nach Eingang der Kostenzusage erhalten Sie oder gegebenenfalls Ihr gesetzlicher Betreuer von der soziotherapeutischen Einrichtung einen konkreten Aufnahmetermin.
Die Behandlung muss suchtmittelfrei angetreten werden. Sollte eine Entgiftung in einem Krankenhaus notwendig sein, sollten Sie diese rechtzeitig vorher einplanen.
Ja. Überschreiten Ihre Vermögensverhältnisse einen gesetzlich festgelegten Betrag, kann ihr Vermögen oder ein Teil ihrer Einkünfte zur Finanzierung der Behandlung eingesetzt werden.
Wir beraten Sie gerne
Unser Team unterstützt Sie kompetent und persönlich. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie direkt einen Termin für ein erstes Kennenlernen Wir freuen uns, Sie bald bei uns begrüßen zu dürfen.
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MEDIAN Therapiezentrum Ravensruh
Ravensruh 5
23992 Neukloster OT Ravensruh