Das Arbeitstraining kann entweder als motorisch-funktionelle ergotherapeutische Behandlung oder bei BG-Heilmittelverordnungen direkt als Arbeitstraining durchgeführt werden. Je nach Kostenträger ist vor Beginn der Therapie gegebenenfalls eine Kostenübernahme zu klären. Wie bei der arbeitsplatzbezogenen Rehabilitation lässt sich auch das Arbeitstraining auf Rezept auf verschiedene Berufsbilder abstimmen. Neben handwerklichen Tätigkeiten können ebenso Büroarbeitsplätze oder typische Anforderungen aus Pflegeberufen realitätsnah nachgestellt werden.