Direkt zum Hauptinhalt

Das Leben leben

Individuell betreut – gemeinsam gesund werden

Auf Rezept oder Selbstzahlerbasis

Ambulante Therapien im 
MEDIAN AGZ Leipzig

Im MEDIAN Ambulanten Gesundheitszentrum Leipzig bieten wir ein breites Spektrum ambulanter Therapien auf Rezept oder Heilmittelverordnung an, darunter Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Sporttherapie. Ergänzt wird unser Angebot durch Ernährungsberatung sowie diagnostische Leistungen. Alle Therapieangebote können Sie zudem auf Selbstzahlerbasis nutzen.

Auf dieser Seite

Behandlung auf Rezept oder als Selbstzahler

Grundvoraussetzung für die Behandlung ist eine Heilmittelverordnung („Rezept“). Auf Basis der ärztlichen Verordnung stehen Ihnen in unserer ambulanten Rehabilitation Physiotherapie, Ergotherapie, Arbeitstherapie, Ernährungsberatung, Logopädie und Sporttherapie zur Verfügung.

Darüber hinaus können Sie zusätzliche Leistungen unseres Hauses privat in Anspruch nehmen, darunter individuelle Ernährungsberatung – speziell für Leistungs- und Freizeitsportler – sowie verschiedene Ernährungskurse.

Unsere Therapieangebote auf Rezept

Rezeptbehandlung / Heilmittelbehandlung

Im MEDIAN AGZ Leipzig und seinen Außenstellen können Sie auf Grundlage von ärztlichen Verordnungen oder Rezepten über Krankenkassen und Berufsgenossenschaften verschiedene Heilmittelbehandlungen in Anspruch nehmen.

Wichtiger Hinweis: Unsere Ärztinnen und Ärzte in Leipzig verfügen über keine Zulassung bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) oder der Berufsgenossenschaft (BG) und dürfen daher ausschließlich Privatrezepte ausstellen. Für Rezepte der gesetzlichen Krankenkassen oder der BG wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Arzt. Dieser entscheidet auf Basis der medizinischen Erfordernisse, welche Therapie oder Therapiekombination für Sie sinnvoll ist.

Heilmittelverordnung: Was Sie wissen sollten

Damit Ihre Therapie erfolgreich verläuft, gelten klare Regeln zu Verordnungen, Kosten und Ablauf. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen zu Ihrer Kostenbeteiligung, zum Beginn der Behandlung und zu den Vorgaben bei längerem Therapiebedarf.

Kostenbeteiligung

Für die Verordnung von Heilmitteln fällt pro Rezept eine Pauschale von 10 Euro an. Zusätzlich beteiligt sich der Patient mit 10 % an den Behandlungskosten. Häufig können mehrere Therapien auf einem Rezept kombiniert werden, zum Beispiel 6× Manuelle Therapie in Verbindung mit 6× Wärmetherapie. Über die medizinische Notwendigkeit und die Zusammenstellung der Therapien entscheidet der Arzt.

Beginn und Ablauf der Behandlung

Die Behandlung muss gemäß Heilmittelkatalog innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden. Zwischen zwei Behandlungsterminen dürfen maximal zehn Kalendertage liegen, um die Wirksamkeit der Therapie sicherzustellen. Diese Vorgaben dienen der optimalen Abstimmung von Therapien und stellen sicher, dass die Behandlungen den Richtlinien entsprechen.

Regeln bei längerem Bedarf und Überschreitungen

Der Heilmittelkatalog unterscheidet zwischen kurzfristigem und längerfristigem Behandlungsbedarf, etwa bei Wirbelsäulenerkrankungen. Eine Überschreitung der festgelegten Verordnungsmenge ist nur nach spezifischer Beantragung und Genehmigung durch die Krankenkasse möglich. Weitere Therapien können erst nach einer Behandlungspause von mindestens 12 Wochen oder über eine Verordnung außerhalb des Regelfalls erfolgen, die ebenfalls vor Beginn von der Krankenkasse genehmigt werden muss.

Wichtige Angaben auf dem Rezept

Damit Ihre ambulante Therapie reibungslos abläuft, sollten auf dem Rezept unbedingt folgende Informationen vollständig ausgefüllt sein:

  • Persönliche Daten

  • Diagnose & Behandlungsbeginn

  • Genaue Therapieform (z. B. Wärmetherapie als Fango, Rotlicht oder Heißluft)

  • Therapiemenge und Gesamtanzahl der Behandlungen

  • Kennziffer der Therapiemaßnahme / Indikationsschlüssel

  • Datum, Stempel und Unterschrift des Arztes

MEDIAN Ambulantes Gesundheitszentrum Leipzig – Persönlich betreut. Kompetent behandelt. Verlässlich für Sie da.