Jedes Modul umfasst 30 Unterrichtseinheiten (UE) zu je 45 Minuten und wird an zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden als Teil I und Teil II durchgeführt. Die Kurse finden als Präsenzveranstaltungen statt und beginnen jeweils samstags um 09:00 Uhr.
Voraussetzungen: Teilnahmeberechtigt sind Ärztinnen und Ärzte mit 24-monatiger Weiterbildung in der unmittelbaren Patientenversorgung bei einem Weiterbildungsbefugten, gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 der Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer.