Falls Ihr Kostenträger Ihnen keine Fahrkarten zugesandt hat, kaufen Sie bitte die günstigste Hin- und Rückfahrkarte. Die Kosten werden Ihnen gemäß den Höchstbeträgen erstattet. Bei Anreise mit dem PKW erfolgt die Kostenerstattung nach den geltenden Bestimmungen der Rentenversicherungsträger direkt in unserer Klinik. Für Ihr Fahrzeug stehen ein nicht bewachter Parkplatz neben dem Klinikzentrum sowie mehrere Behindertenparkplätze direkt vor unseren Häusern zur Verfügung. Wenn Sie einen Behindertenparkplatz benötigen (nur mit Ausweis „G“ oder „AG“), melden Sie dies bitte bei Ihrer Ankunft an der Rezeption. Garagen stehen nicht zur Verfügung.