Zu einer Behandlung in einem Krankenhaus gehört bei Bedarf auch, die Versorgung des Patienten nach der Krankenhausbehandlung zu organisieren.
Ab dem 1.10.2017 sind Krankenhäuser durch den Rahmenvertrag Entlassmanagement nach § 39 SGB V verpflichtet, ein Entlassmanagement für Patienten bereitzuhalten. Dadurch soll eine lückenlose Anschlussversorgung gewährleistet werden.
Die MEDIAN Klinik Sonnenwende Bad Dürkheim hat ihr Entlassmangement an die Anforderungen des Rahmenvertrages angepasst. Ab dem Moment der Aufnahme der Patientin / des Patienten führt die Klinik einen Entlassplan. Dieser enthält alle wichtigen Informationen für die Vorbereitung der Entlassung sowie Informationen über die organisierten Unterstützungsangebote.