Der erste Schritt nach Germersheim auf dem Weg in ein möglichst selbständiges suchtmittelfreies Leben wird gut vorbereitet. Die Aufnahme erfolgt in enger Kooperation mit den einweisenden Personen und Einrichtungen. Nach vorheriger Vereinbarung führen wir mit Interessenten ein erstes Informationsgespräch in unserem Hause. Dabei bieten wir detaillierte Informationen über unser Behandlungsprogramm und die Möglichkeit, unser Haus, seine Bewohner und Mitarbeiter kennen zu lernen.
Vor der Aufnahme benötigen wir folgende Unterlagen:
Aufnahmeantrag
Arztbericht
Sozialbericht
Kostenzusage
Weitere Aufnahmebedingung ist ein Nachweis über eine aktuell (maximal vier Wochen vor Aufnahme) durchgeführte Hepatitis B und C - Serologie, Stuhluntersuchung auf pathogene Keime und Ausschluss von Tbc.
Kostenträger für stationäre und ambulante Maßnahmen im MEDIAN Therapiezentrum Germersheim sind in der Regel die Sozialhilfeträger. Der sozialrechtliche Rahmen für die Betreuung und Förderung der Bewohner ist das Sozialgesetzbuch (SGB XII). Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besteht Anspruch auf Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 SGB XII. Ziel ist dabei die Förderung der möglichst selbständigen Lebensführung des Betreffenden.