Der Rechtsanspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist in § 33 SGB IX geregelt. Dazu zählen:
- Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes (Beratung, Vermittlung, Trainings, Mobilitätshilfen)
- Berufsvorbereitung und Grundausbildung
- Berufliche Anpassung, Weiterbildung oder schulischer Abschluss
- Berufliche Ausbildung
Mögliche Kostenträger:
- Deutsche Rentenversicherung
- Agentur für Arbeit & Jobcenter
- Berufsgenossenschaften