Die MEDIAN Unternehmensgruppe übernimmt innerhalb ihres eigenen Geschäftsbereichs und innerhalb ihrer Lieferketten Verantwortung für die Erfüllung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten. Zum Risikomanagement der MEDIAN Unternehmensgruppe gehört ein Beschwerdeverfahren gemäß den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Das Beschwerdeverfahren ermöglicht es, Personen Hinweise auf menschenrechtrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Handeln der MEDIAN Unternehmensgruppe oder dem Handeln ihrer Lieferkette, abzugeben.
Die über das Beschwerdeverfahren eingehenden Hinweise ermöglichen es der MEDIAN Unternehmensgruppe, auf Risiken oder Verletzungen frühzeitig zu reagieren und drohende Schäden abzuwenden.