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Suchtmittelabhängigkeit ist eine anerkannte Krankheit. Versicherte der Deutschen Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenkassen haben Anspruch auf eine medizinische Behandlung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Unsere Angebote im MEDIAN Rehazentrum Daun – Adaption stehen selbstverständlich auch Selbstzahlern offen, egal, ob stationär, ganztägig-ambulant oder ambulant.
Vor der Reha
Damit Ihre Reha bewilligt werden kann, ist ein Rehaantrag erforderlich. Dieser wird in der Regel gemeinsam mit Ärztinnen, Sozialdiensten oder Suchtberatungsstellen gestellt und enthält alle wichtigen Informationen zu Ihrer gesundheitlichen Situation. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie eine Zusage Ihres Kostenträgers, die Klinikzuweisung und den Starttermin für Ihre Behandlung.
Finanzierung Ihrer Reha
Was Sie wissen sollten
MEDIAN Rehazentrum Daun – Adaption
Warthweg 1
54550 Daun