Nach einer ersten Informationssammlung steht zu Beginn der Erstkontakt im Rahmen der telefonischen und/oder schriftlichen Kontaktaufnahme.
Die Kontaktaufnahme erfolgt häufig zusammen mit einem Angehörigen, einem gesetzlichen Betreuer, dem Sozialdienst eines Fachkrankenhauses, Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes oder einer Suchtberatungsstelle beziehungsweise auch einer Sucht-Rehaklinik.
Im Rahmen der ersten telefonischen Kontaktaufnahme und Abklärung der Voraussetzungen können unsere Fachkräfte eine Ersteinschätzung hinsichtlich der Erfüllung der Aufnahmekriterien abgeben. Zudem werden wir Ihnen bereits Empfehlungen hinsichtlich eines geeigneten Leistungsangebots (Besondere Wohnform oder Ambulante Hilfen im persönlichen Wohnraum oder einer Wohngemeinschaft) unterbreiten.
Bei weiterem Interesse vereinbaren wir einen persönlichen Termin zum ausführlichen Informationsgespräch und zur weiteren Abklärung der Aufnahmevoraussetzungen. Dieses kann aufsuchend zum Beispiel in einer Fachklinik oder JVA, bei uns in der Einrichtung oder online ausgerichtet werden.
Sie als selbst Betroffener können uns auch gerne vorab eine schriftliche Bewerbung mit Suchtverlauf zukommen lassen.
In allen Fällen und bei Unklarheiten finden Sie Unterstützung bei den Mitarbeitenden der Verwaltung der jeweiligen Einrichtung.