Eignung der Maßnahme
- Der Kostenträger stuft eine ambulante Behandlung oder eine Akutbehandlung im Krankenhaus als geeigneter ein.
Das Leben leben
Erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid zu Ihrem Reha-Antrag, haben Sie die Möglichkeit, beim zuständigen Kostenträger Widerspruch einzulegen. Geben Sie nicht sofort auf – ein Widerspruch gegen die Ablehnung der Reha lohnt sich häufig. Die Erfahrung zeigt, dass viele abgelehnte Reha-Anträge nach einem Widerspruch doch noch bewilligt werden.
Was Sie tun können
Mit dem Ablehnungs-Bescheid erfolgt immer auch eine Begründung für die Ablehnung. Mit Ihrem Widerspruch sollten Sie explizit auf diese Begründung eingehen und dagegen argumentieren.
Besprechen Sie die Ablehnung mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Gemeinsam können Sie prüfen, wie sich die Begründung widerlegen lässt.
Besprechen Sie die Ablehnung mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Gemeinsam können Sie prüfen, wie sich die Begründung widerlegen lässt.
Reha abgeleht?
Auf die Gründe eingehen
Den Grund für die Ablehnung Ihres Reha-Antrags entnehmen Sie dem Ablehnungs-Bescheid. In den meisten Fällen werden Reha-Anträge dann abgelehnt, wenn entweder die letzte Reha-Maßnahme noch keine 4 Jahre zurück liegt oder der Kostenträger die Reha-Fähigkeit bezweifelt und alternative Maßnahmen als zielführender erachtet.
Sie formulieren ein Widerspruchsschreiben sowie eine medizinische Stellungnahme, in der Sie mit Ihrem Arzt die Gründe für die Ablehnung aufarbeiten und widerlegen.
Beachten Sie die Frist für einen Widerspruch von 4 Wochen!
Die Dauer für die Bearbeitung eines Reha-Antrages hängt von der Stelle ab, bei der Sie diese eingereicht haben. In einigen Fällen kann nach Ablehnung und Widerspruch die erneute Überprüfung des Antrags mehrere Wochen dauern, da dieser, etwa bei der Renten- oder Krankenversicherung, von mehreren Stellen geprüft werden muss. Eventuell wird auch ein Gutachter hinzugezogen, der prüft, ob eine Reha in Ihrem Fall sinnvoll und empfehlenswert ist. Rufen Sie gegebenenfalls bei Ihrem zuständigen Kostenträger an, um nach dem Stand der Bearbeitung zu fragen.