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Ihre Adaption im Überblick

Optimal vorbereitet auf Ihren Aufenthalt

Was Sie in unserer Einrichtung erwartet

Häufig gestellte Fragen zu Ihrem Aufenthalt in unserer Einrichtung

Nach einem Umzug in eine fremde Stadt und in ein unbekanntes Haus gibt es immer eine Menge Fragen und viele Unsicherheiten. Um Sie bei Ihrem Start zu unterstützen, haben wir für Sie diese Tipps zusammengestellt.

Diese Zusammenstellung enthält in alphabetischer Reihenfolge alle Antworten auf Fragen und Hinweise, die aus unserer Erfahrung am häufigsten gestellt werden, bzw. für den Anfang nützlich sind. Sie finden hier nicht nur Hinweise, die das Adaptionshaus Duisburg betreffen, sondern auch Informationen über Standorte von Behörden u.v.m.

Das alles soll Ihnen helfen, sich nicht nur im Haus, sondern auch in der Stadt zu orientieren!

Auf dieser Seite finden Sie

Behörden

Hausordnung

  1. Die Schlüssel sind nicht übertragbar. Das eigenmächtige Nachmachen von Schlüsseln ist untersagt. Der Verlust von Schlüsseln ist umgehend den Mitarbeitern zu melden. Der Bewohner kann für die Erstattung der Kosten haftbar gemacht werden, wenn durch sein Verschulden die Installation eines neuen Schlosses notwendig wird.
  2. Die wichtigste Grundlage für den Aufenthalt ist die völlige Abstinenz des Bewohners. Besitz, Einnahme und Weitergabe von Alkohol, Medikamenten, die nicht ärztlich angeordnet wurden, sowie von Rauschmitteln jeder Art ist verboten.
  3. Die Einnahme von Medikamenten ist nur nach ärztlicher Verordnung und nach Rücksprache mit den Mitarbeitern zulässig.
  4. Die Mitarbeiter sind befugt, jederzeit Alkohol- und Drogenkontrollen durchzuführen. Ebenso haben sie jederzeit Zutritt zu allen Räumen der zur Verfügung gestellten Wohnung.
  5. Meinungsverschiedenheiten und Konflikte dürfen nicht unter Einsatz körperlicher Gewalt gelöst werden. Entsprechendes Verhalten stellt den weiteren Aufenthalt in Frage.
  6. Der Bewohner ist dazu verpflichtet, an allen allgemeinen therapeutischen Maßnahmen (Hausversammlung) teilzunehmen. Darüber hinaus können im Einzelfall weitere therapeutische Maßnahmen verbindlich abgesprochen werden.
  7. Die vorübergehende Beherbergung von Gästen ist nur nach vorheriger Absprache mit den Mitarbeitern erlaubt. Für die Gäste der Wohngemeinschaft gelten die Punkte 2 und 5 der Hausordnung.
  8. In der Wohngemeinschaft gilt das Prinzip der Selbstversorgung. Neben der Beachtung der Körperhygiene und der Ordnung im persönlichen Bereich hat der Bewohner für seine Ernährung selbst zu sorgen. Außerdem ist die Übernahme der wechselnden Hausdienste verpflichtend.
  9. Die Zimmer können nach Absprache mit den Mitarbeitern nach eigenem Geschmack eingerichtet werden.
  10. Der Bewohner haftet für die von ihm verursachten Schäden an der Einrichtung des Hauses

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