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Zum KarriereportalWas Sie in unserer Einrichtung erwartet
Nach einem Umzug in eine fremde Stadt und in ein unbekanntes Haus gibt es immer eine Menge Fragen und viele Unsicherheiten. Um Sie bei Ihrem Start zu unterstützen, haben wir für Sie diese Tipps zusammengestellt.
Diese Zusammenstellung enthält in alphabetischer Reihenfolge alle Antworten auf Fragen und Hinweise, die aus unserer Erfahrung am häufigsten gestellt werden, bzw. für den Anfang nützlich sind. Sie finden hier nicht nur Hinweise, die das Adaptionshaus Duisburg betreffen, sondern auch Informationen über Standorte von Behörden u.v.m.
Das alles soll Ihnen helfen, sich nicht nur im Haus, sondern auch in der Stadt zu orientieren!
Mit der Bescheinigung aus unserer Verwaltung, dass Sie jetzt in der Franz-Schubert-Straße 1-3, 47226 Duisburg, Ihren Wohnsitz haben, gehen Sie zum Duisburger Meldeamt (Bezirksamt Innenstadt, Sonnenwall). Zur Anmeldung benötigen Sie einen gültigen Personalausweis.
Bei einem Auszug möchten wir sie bitten ihre neue Anschrift zu hinterlassen, um ihnen nach ihrem Aufenthalt die eingegangene Post nachsenden zu können.
Die Fahrtkostenerstattung erfolgt gemäß den Vorgaben des Kostenträgers über unsere Verwaltung. Hierzu erhalten Sie bei der Aufnahme ein Formblatt und Informationen. Im Übrigen gelten folgende Bedingungen, die aber auch je Leistungsträger noch unterschiedlich sein können. Bei Unklarheiten bitte in der Sprechstunde in der Verwaltung nachfragen.
Vor der Aufnahme eines Praktikums muss eine Fahrpreisbescheinigung besorgt werden. Mit dem Rentenversicherungsträger ist vor dem Praktikumsbeginn abzuklären, welche Tickets (Tages-, Vierer-, Wochen- oder Monatstickets ) für die Fahrt zur Praktikumsstätte gekauft werden können, damit sie Ihnen nach Beendigung des Praktikums erstatten werden. Der Rentenversicherungsträger darf nur die preisgünstigste Möglichkeit bezahlen, und dies hängt von dem zeitlichen Ablauf des Praktikums ab.
Grundsätzlich zahlen die Rentenversicherungsträger zwei Familienheimfahrten pro Zeitmonat (der Zeitmonat gilt in der Regel ab Entgiftungs- bzw. Klinikbeginn; die Daten sind im Zweifelsfalle bei den Kostenträgern jeweils zu erfragen). Die Fahrten dürfen bis zum letztgemeldeten Wohnort durchgeführt werden. Sollten die Bezugspersonen in einer anderen Stadt wohnen, ist es ratsam, dies vor Antritt der Fahrt mit dem jeweiligen Sachbearbeiter abzuklären bzw. frühzeitig einen schriftlichen Antrag zu stellen.
Die letzte Heimfahrt darf 2 Wochen vor Maßnahmenende unternommen werden.
Wenn Sie wichtige Unterlagen kopieren müssen, können Sie, nach Absprache mit einem Mitarbeiter, den Kopierer benutzen.
Sie sind für die Gestaltung Ihrer Freizeit nach 17:00 Uhr und an den Wochenenden selbst verantwortlich. Wenn Sie damit Schwierigkeiten haben, machen Sie es in der Indikationsgruppe zum Thema.
Sollten Sie Platz für kreative Arbeiten benötigen, können Sie sich den Kreativ-Raum aufschließen lassen. Nach Absprache mit unseren Mitarbeitenden erhalten Sie auch benötigte Materialien.
Radiogeräte und Fernseher müssen bei der GEZ angemeldet sein. Anmeldevordrucke haben Banken und Sparkassen. Wenn Sie Sozialhilfeempfänger sind, können Sie sich von den Gebühren befreien lassen. Dazu müssen Sie einen Antrag beim Bezirksamt Rheinhausen stellen. Es ist notwendig, dass Sie eine Bescheinigung des Hauses über Ihren Sozialhilfeempfängerstatus mitnehmen.
Sollte jemand über kein eigenes Konto verfügen kann die Abrechnung der Fahrtkostenerstattung weiterhin über das Patientenkonto erfolgen. Es sollte aber immer schnellstens die Einrichtung eines eigenen Kontos (zumindest als Guthabenkonto) angestrebt werden.
In der gesamten Einrichtung besteht Rauchverbot!
Informationen zu Silbsthilfgruppen finden Sie auf der Homepage des Selbsthilfenetzes NRW.
Die Auszahlung des Verpflegungsgeldes findet jeden Donnerstag von 9.30 - 9.45 Uhr durch Frau Seggebruch (Zimmer 4) im Erdgeschoss statt. Sollte der Termin nicht wahrgenommen werden können, ist es möglich sich das Geld ab 17.00 Uhr bei der Nachtwache abzuholen.
Die Sprechzeit der Verwaltung entnehmen Sie bitte dem Aushang an der Verwaltungstür.
Auf den Wohnetagen stehen Waschmaschinen und Trockner kostenpflichtig zur Nutzung zur Verfügung.
Über die Hauswirtschaftsleitung werden Bettwäsche und Handtücher zur Verfügung gestellt, die einmal wöchentlich getauscht werden können. Die Uhrzeiten entnehmen Sie bitte ihrem individuellen Wochenplan.
Unser WLAN steht Ihnen kostenlos zur Verfügung.
Die Zimmer sind vollständig eingerichtet. Es ist nicht gestattet, zusätzliche Möbel in das Zimmer zu stellen oder Veränderungen vorzunehmen.
Wintgenstraße 29-33
Sittardsberger-Allee 14
Sonnenwall 73-75
Musfeldstraße 8
Landfermannstraße 25
Schwanenstraße 5-7
Sonnenwall 73
Landfermannstraße 1
Montag bis Freitag
07:00 bis 17:00 Uhr
Montag bis Freitag
17:00 bis 22:00 Uhr
Wochenende
11:00 bis 22:00 Uhr
MEDIAN Adaption Duisburg
Franz-Schubert-Straße 1-3
47226 Duisburg