Zu einer Krankenhausbehandlung gehört bei Bedarf auch, die anschließende Versorgung der Patientinnen und Patienten zu organisieren. Seit dem 1. Oktober 2017 sind Krankenhäuser durch den entsprechenden Rahmenvertrag verpflichtet, ein strukturiertes Entlassmanagement anzubieten. Ziel ist eine nahtlose Anschlussversorgung nach § 39 SGB V. Die MEDIAN Franz-Alexander Klinik hat ihr Entlassmanagement konsequent an diese Anforderungen angepasst. Bereits ab der Aufnahme wird ein individueller Entlassplan erstellt, der alle relevanten Informationen zur Vorbereitung der Entlassung sowie zu den geplanten Unterstützungsangeboten enthält.