Gesetzliche Krankenversicherung
Übernimmt die Kosten, wenn die Reha der Vermeidung der Pflegebedürftigkeit dient. Entgegen der Wiederherstellung der Erwerbstätigkeit steht die Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands sowie die Unterstützung der Teilhabe am Leben im Fokus. Typische Fälle sind Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder, Jugendliche, Rentner oder Versicherte, die nicht oder nicht mehr erwerbstätig sind.
Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist, dass die Reha medizinisch notwendig ist und ambulante Behandlungen ausgeschöpft wurden oder nicht ausreichen.