Die Klinik ist eine private Krankenanstalt (§ 30 der Gewerbeordnung) und eine Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung gemäß § 107 SGB V. Sie ist zugelassen zur Durchführung
- stationärer / ganztägig ambulanter Rehabilitationsmaßnahmen auf der Basis des Versorgungsvertrages nach § 111 SGB V
- von AHB / AR auf der Basis von § 40 SBG V (AHB-Indikationsgruppen 9, 10 g) sowie zur Erbringung von Leistungen der medizinischen Rehabilitation entsprechend SGB VI § 9 ff.
Im Rahmen der neurologischen Frührehabilitation (Phase B) verfügt die Klinik über einen Versorgungsvertrag nach § 108 Nr. 3 in Verbindung mit § 109 und einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V. Die Klinik verfügt über die Anerkennung der Beihilfefähigkeit.