Wenn Sie unmittelbar vor Therapiebeginn Arbeitslohn, Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen haben oder selbstständig waren und in den letzten 12 Monaten Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt haben, dann haben Sie während der Entwöhnungsbehandlung Anspruch auf Übergangsgeld bei einem Rentenversicherungsträger.
Damit das Übergangsgeld beim Kostenträger rasch berechnet werden kann, sollten Sie bei Bezug von Lohn oder Gehalt dafür sorgen, dass das Verdienstbescheinigungsformular vom Arbeitgeber ausgefüllt und dem Rentenversicherungsträger zugeschickt wird. Bei Bezug von Arbeitslosengeld müssen Sie sich beim Arbeitsamt abmelden und eine Kopie des Aufhebungsbescheides an den Rentenversicherungsträger senden.