Nicht möglich ist eine Aufnahme bei:
- akuter, vordergründiger Suizidalität
- schweren psychotischen Zuständen
- ausgeprägten hirnorganischen Störungen
- ansteckenden körperlichen Erkrankungen, die eine Gefährdung anderer darstellen
- schweren somatischen Erkrankungen, die eine vorrangige (akut-)medizinische Behandlung erfordern