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Das Leben leben

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt

Allgemeine Informationen & Antragstellung

Sicher durch jede Phase Ihrer Rehabilitation

So starten Sie Ihre Reha in unserer MEDIAN Klinik

Von der Anmeldung bis zur Nachsorge begleiten wir Sie zuverlässig durch jede Phase Ihrer Rehabilitation. Wir beraten Sie umfassend zu Reha-Anspruch, Antragstellung, Finanzierung, Kosten sowie zu Ihren Rechten und Möglichkeiten, damit Sie bestens informiert, sicher und entspannt in Ihre Reha starten können.

Antrag auf Entwöhnungsbehandlung bei Suchterkrankung

Suchtmittelabhängigkeit ist eine Erkrankung. Versicherte der Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung haben deshalb Anspruch auf eine Behandlung, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Alle Leistungen der verschiedenen Facheinrichtungen von MEDIAN (stationäre, ganztägig-ambulante oder ambulant) werden selbstverständlich auch für Selbstzahler angeboten.
Für die Einleitung einer Behandlung brauchen Sie einen Reha-Antrag, einen Sozialbericht und einen ärztlicher Befundbericht. Der Reha-Antrag wird von Ihnen selbst gestellt. Behilflich sind Ihnen dabei örtliche Fachambulanzen für Suchtkranke oder Suchtberatungsstellen (Caritas, Diakonie, Blaues Kreuz oder andere), ein Kliniksozialdienst, ein Gesundheitsamt oder ein betrieblicher Sozialdienst.
Die Entwöhnung wird als medizinische Rehabilitationsbehandlung grundsätzlich (außer bei EU-Rentnern auf Dauer und Altersrentnern) beim entsprechenden Rentenversicherungsträger beantragt. Wenn dieser nicht zuständig ist, kommt in der Regel dann die gesetzliche Krankenkasse für die Behandlung auf. Nach Prüfung des Antrags bekommen Sie den Bescheid, in dem Ihnen die Klinik und die Dauer der Maßnahme mitgeteilt wird. Die Klinik, in der Ihre Behandlung erfolgen soll, wird gleichzeitig informiert.
Bei der Auswahl der Rehabilitationseinrichtung können Sie, in Abstimmung mit Ihrem behandelnden Arzt oder Berater, das Ihnen zustehende Wunsch- und Wahlrecht ausüben und eine Klinik Ihrer Wahl vorschlagen. Ob diesem Wunsch entsprochen werden kann, hängt unter anderem davon ab, ob es eine Behandlungsvereinbarung zwischen dem Leistungsträger und der jeweiligen Klinik gibt.
Nach Eingang der Kostenzusage erhalten Sie von der Klinik Ihr Einladungsschreiben mit dem Termin über den Beginn der Behandlung und die für den Therapieantritt notwendigen Informationen. Die Behandlung muss suchtmittelfrei angetreten werden. Sollte eine Entgiftung in einem Akutkrankenhaus notwendig sein, planen Sie diese bitte rechtzeitig ein.

Regelungen für privatversicherte Patient*innen

Die MEDIAN Klinik Münchwies nimmt Privatversicherte gerne auf. Die Kostenerstattung durch die Private Krankenkasse ist bei der ersten Behandlung auf dem Kulanzweg möglich. Eine für alle privaten Krankenversicherungsunternehmen allgemeingültige und verbindliche Aussage über die generelle Erstattungsfähigkeit und deren Höhe kann leider nicht getroffen werden. Sie müssen aber auch bei einer Erstattung mit einer eigenen Zuzahlung rechnen, da in der Regel nicht generell der Privatpflegesatz erstattet wird. Eine Anzahlung muss vor Aufnahme eingegangen sein.

Regelungen für die Beihilfe

Unsere Klinik ist für Sanatoriumsbehandlungen im Sinne der Beihilfeordnung zugelassen. Eine direkte Einweisung durch den Arzt ist jedoch nicht möglich – die Maßnahme muss vorab von der Beihilfestelle anerkannt werden.

Bei Selbstzahlern oder privat Versicherten sollte eine Kostenzusage mit der Beihilfestelle oder Versicherung vorab geklärt werden. Eine Eigenübernahme ist jederzeit möglich.

Ansprechpartnerinnen:

Antrag auf eine medizinische Rehabilitation für psychische/psychosomatische Erkrankungen

Der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen geschaffen, dass Menschen, die unter chronischen Erkrankungen leiden oder deren Leistungsfähigkeit im Berufsleben gefährdet ist, so früh wie möglich umfassende Hilfen zur Sicherung ihrer Gesundheit, zumindest aber zur Linderung ihrer Beschwerden erhalten können. Alle Leistungen der verschiedenen Facheinrichtungen von MEDIAN (stationäre, ganztägig-ambulante oder ambulant) werden selbstverständlich auch für Selbstzahler angeboten.
Jeder Versicherte kann bei seiner Krankenkasse den Antrag auf die Bewilligung einer Rehabilitationsmaßnahme stellen. Ihr erster Ansprechpartner bei der Antragstellung ist in aller Regel Ihr Hausarzt oder Ihr Facharzt. Aber auch der Werksarzt kann einen solchen Antrag mit Ihnen gemeinsam ausfertigen. Der Weg in das Akutkrankenhaus erfolgt mittels Krankenhauseinweisung. Bei der Rehabilitation ist jedoch ein Antragsverfahren notwendig. Nach der Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse wird entschieden, wer Träger / Bezahler Ihrer Reha-Maßnahme ist: Ihre Krankenkasse oder Ihr Rentenversicherungsträger. Danach erhalten Sie oder Ihr Arzt die entsprechenden Antragsformulare.
Für die Beatragung benötigen Sie einen Reha-Antrag und einen ärztlicher Befundbericht.

Den Rehabiltationsantrag richten Sie:

  • An die Rentenversicherung,

    wenn Sie rentenversicherungspflichtig sind - arbeiten oder Arbeit suchen.

  • An die Krankenkasse,

    wenn Sie z.B. als Rentner oder Hausfrau keine Leistungen anderer Leistungsträger erhalten.

  • An die Unfallversicherung,

    wenn Ihre Beschwerden Folgen eines Arbeits- oder Verkehrsunfalls sind.

  • An die private Krankenversicherung,

    wenn ein entsprechender Tarif vereinbart wurde.

  • An die Beihilfestelle,

    wenn Sie als Beamter tätig sind und für sich selbst oder ein Familienmitglied medizinisch- therapeutische Hilfe suchen.

  • An das zuständige Sozialamt,

    wenn kein anderer Leistungsträger für Sie in Frage kommt.

  • An die Kriegsopferfürsorge/ Kriegsopferversorgung,

    wenn Sie Wehr- oder Zivildienstleistender, Opfer von Gewalttaten oder kriegsversehrt sind.

Bei der Auswahl der Rehabilitationseinrichtung können Sie, in Abstimmung mit Ihrem behandelnden Arzt oder Berater, das Ihnen zustehende Wunsch- und Wahlrecht ausüben und eine Klinik Ihrer Wahl vorschlagen. Ob diesem Wunsch entsprochen werden kann, hängt unter anderem davon ab, ob es eine Behandlungsvereinbarung zwischen dem Leistungsträger und der jeweiligen Klinik gibt.
Nach Eingang der Kostenzusage erhalten Sie von der Klinik Ihr Einladungsschreiben mit dem Termin über den Beginn der Behandlung und die für den Therapieantritt notwendigen Informationen.

Die gesetzliche Zuzahlung ist in den meisten Fällen geringer, als Sie annehmen. Über 50 % der Rehabilitand*innen müssen entweder keine oder nur eine sehr geringe Zuzahlung leisten. Für alle Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die gesetzliche Zuzahlung zu stationären Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen 10€/ Tag. Die Zuzahlung ist je nach Maßnahme und zuständigem Leistungsträger, für maximal 42 Tage zu entrichten. Es gilt: Beachten Sie bitte die Vorgabe auf dem Bewilligungsbescheid Ihres Leistungsträger. Der persönliche Betreuer der Krankenkasse oder der Sachbearbeiter Ihrer Rentenversicherungsstelle vor Ort kann Ihnen Ihre Fragen zu diesem Thema beantworten. Er wird Ihnen auch helfen, einen Antrag auf teilweise oder vollständige Befreiung von der Zuzahlung zu stellen.

Vor der Reha

Wir sind für Sie da

Reha-Anspruch

Ihr Weg zu einer gezielten und erfolgreichen Rehabilitation.

Reha-Antrag

Tipps und Angebote für Ihren Alltag nach der Reha.

Anmeldung & Aufnahme

Erfahren Sie alles zum Thema Anmeldung und Aufnahme.

Finanzierung Ihrer Reha

Reha-Kosten einfach erklärt

Die Kosten einer Rehabilitation werden in der Regel von einem zuständigen Leistungsträger übernommen, meist von der Rentenversicherung oder der Gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzung für die Übernahme ist die medizinische Notwendigkeit Ihrer Reha.

In vielen Fällen ist eine Zuzahlung von maximal 10 € pro Reha-Tag erforderlich, abhängig vom Leistungsträger, Ihrem Einkommen und der Art der Behandlung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von dieser Zuzahlung befreit werden. 

Wir beraten Sie gerne

Alles Wichtige für Ihren Reha-Start

Ob Fragen zur Anmeldung, zu den Besuchszeiten oder zu Ihrem Reha-Antrag – unser Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie uns einfach an oder reservieren Sie direkt Ihren Termin. Wir freuen uns, Sie bald bei uns begrüßen zu dürfen.

Was Sie wissen sollten

Wichtige rechtliche Grundlagen

MEDIAN Klinik Münchwies – Persönlich betreut. Kompetent behandelt. Verlässlich für Sie da.