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Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter:

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Psychotherapie für Gesetzlich Versicherte

Kurzzeit- und Langzeittherapie

Als Mitglied einer Gesetzlichen Krankenkasse haben Sie die Möglichkeit eine Psychotherapie in Anspruch zu nehmen.

Vor Beginn der eigentlichen Psychotherapie werden probatorische Sitzungen durchgeführt, in denen eine ausführliche diagnostische Abklärung stattfindet. Während dieser Zeit wird auch der Antrag auf Psychotherapie gestellt. Diese kann je nach Bedarf als

  • Kurzzeittherapie (1 und 2) mit jeweils 12 Stunden Umfang oder
  • Langzeittherapie mit bis zu 60 Therapiesitzungen

erfolgen.

Zur Vermeidung einer stationären Behandlung ist auch die Durchführung einer Akutbehandlung im Umfang von 12 Einheiten möglich. 

Für alle oben genannten Formen der Psychotherapie beginnt der therapeutische Prozess mit der Anmeldung zur Psychotherapeutischen Sprechstunde.

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