Deutsche Rentenversicherung (DRV) Mitteldeutschland
Deutsche Rentenversicherung Braunschweig
Deutsche Rentenversicherung KBS
Gesetzliche und private Krankenversicherungen
Rechtliche Grundlagen
Die Klinik ist eine private Krankenanstalt (§ 30 der Gewerbeordnung) und eine Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung gemäß § 107 SGB V.
Sie ist zugelassen zur Durchführung
stationärer / teilstationärer Rehamaßnahmen auf der Basis des Versorgungsvertrages nach § 111 SGB V
von IRENA-Nachsorgeleistungen
von Anschlussheilbehandlungen / Anschlussrehabilitation auf der Basis von § 40 SGB V (AHB-Indikationsgruppen 1, 2a, 9a, 9b, 10g) sowie
zur Erbringung von Leistungen der medizinischen Rehabilitation entsprechend SGB VI § 9 ff.
Im Rahmen der neurologischen Frührehabilitation (Phase B) verfügt die Klinik über einen Versorgungsvertrag nach § 108 Nr. 3 in Verbindung mit § 109 und einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V.
Die Klinik verfügt über die Anerkennung der Beihilfefähigkeit.