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Das Leben leben

Von Anfang an
bestens begleitet

Herzlich willkommen

Anmeldung und Aufnahme im MEDIAN Therapiezentrum Bassenheim

Das MEDIAN Therapiezentrum Bassenheim bietet sowohl Leistungen der Besonderen Wohnform als auch Ambulant aufsuchende Angebote in unterschiedlichen Settings an. Betreuungsart, Inhalte und Unterstützungsdauer werden individuell gemeinsam mit den Leistungsempfängern festgelegt.

Anmeldung und Aufnahme

Lernen Sie uns kennen

Für Ihre erste Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an unser Aufnahmeteam, das Ihnen bei allen Fragen rund um Anmeldung, Aufnahme und Kostenträgerschaft zur Seite steht. In der Regel vereinbaren wir anschließend einen Termin für ein Informationsgespräch in unserem Haus. 

An diesem Termin können Sie als Hilfesuchender allein, mit einer beratenden Person oder Betreuung oder einer nahestehenden Bezugsperson teilnehmen. Im Rahmen dieses Gesprächs haben alle Beteiligten die Möglichkeit:

  • Erwartungen, Wünsche und Ziele zu besprechen
  • das MEDIAN Therapiezentrum Bassenheim und unsere Unterstützungsangebote kennenzulernen
  • alle Fragen zu Aufnahmeformalitäten und Kostenbewilligung zu klären

Wir beraten Sie gerne

Alles Wichtige für Ihren Start

Unser Team unterstützt Sie kompetent und persönlich. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie direkt einen Termin für ein erstes Kennenlernen Wir freuen uns, Sie bald bei uns begrüßen zu dürfen.

Schritt für Schritt erklärt

Ihr Weg in die Eingliederung

Die  Beantragung einer Leistung der Eingleiderungshilfen erfolgt in der Regel mit Ihnen zusammen durch einen gesetzlichen Betreuer, den Sozialdienst eines Krankenhauses, das Gesundheitsamt oder eine Suchtberatungsstelle.  Auch Sie als selbst Betroffener können einen Antrag stellen. In allen Fällen finden Sie Unterstützung bei den Mitarbeitenden der Aufnahme der jeweiligen Einrichtung. 

  • Die  Beantragung einer Leistung der Eingleiderungshilfen erfolgt in der Regel mit Ihnen zusammen durch einen gesetzlichen Betreuer, den Sozialdienst eines Krankenhauses, das Gesundheitsamt oder eine Suchtberatungsstelle.  Auch Sie als selbst Betroffener können einen Antrag stellen. In allen Fällen finden Sie Unterstützung bei den Mitarbeitenden der Aufnahme der jeweiligen Einrichtung. 

Kostenträger im Überblick

In Rheinland-Pfalz übernehmen in der Regel die örtlichen Sozialhilfeträger die Finanzierung im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß §§ 53, 54 SGB XII.

Bei Leistungsberechtigten aus anderen Bundesländern ist teilweise der überörtliche Sozialhilfeträger zuständig, ebenfalls auf Grundlage derselben sozialrechtlichen Bestimmungen.

Wir sind für Sie da

Ihre direkten Ansprechpartnerinnen vor Ort

MEDIAN Therapiezentrum Bassenheim – Persönlich betreut. Kompetent behandelt. Verlässlich für Sie da.