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Zum KarriereportalHerzlich willkommen
Unsere Arbeit zielt darauf ab, Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, damit sie ihre Vitalität und Selbstständigkeit bewahren und ihre uneingeschränkte Teilhabe am Leben erhalten können. Dabei ist es uns besonders wichtig, dass Sie sich nicht nur fachlich gut betreut, sondern sich auch rundum wohl und gut aufgehoben fühlen.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden vor Ort jederzeit gerne zur Verfügung. Nützliche Informationen über unser Haus, von der Tagesstruktur bis zu Freizeit und Umgebung, haben wir für Sie zusammengestellt, damit Sie sich jederzeit über Ihr Umfeld und unser Angebot vor Ort informieren können. Wir freuen uns darauf, Sie bei uns begrüßen zu dürfen!
Durch einen suchtmittelfreien, stabilisierenden und anregenden Lebensraum schaffen wir günstige Entwicklungs - und Lernbedingungen. Nach telefonischer Absprache laden wir Interessierte zu einem ausführlichen Informationsgespräch ein. Dabei erläutern unsere Mitarbeitenden das Konzept, informieren über die stationären und ambulanten Angebote und ermöglichen ein Kennenlernen des Hauses. Bei Bedarf sind wir gerne behilflich bei der Erstellung des Hilfeplanes und der Beantragung der Kostenübernahme, die als Grundlage für eine Aufnahme notwendig sind.
Kosten- und Leistungsträger für die Maßnahmen der Behindertenhilfe ist in der Regel der Landschaftsverband Rheinland als überörtlicher Träger der Sozialhilfe. Die gesetzliche Anspruchsgrundlage bilden dabei die Paragrafen 78, 90, 99, 113 des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX).
Die stationären Unterbringungsmöglichkeiten sind für 49 Plätze ausgelegt, wobei diese an unterschiedlichen Standorten vorgehalten werden.
Der Aufnahme geht ein Informationsgespräch voraus, in welchem geklärt wird, ob eine ambulante oder eine stationäre Betreuung sowohl vom Betroffenen als auch von unserer Seite in Frage kommt. Bei einer Aufnahme oder anstehenden ambulanten Betreuung, muss von Seiten der einweisenden Stelle beim Sozialamt gemeinsam mit dem Sozialhilfegrundantrag nach §§ 78, 90, 99, 113, SGB IX eine fachärztliche Stellungnahme eingereicht werden.
Selbstzahler können bei Vorlage einer fachärztlichen Stellungnahme und vorhandener Kapazität direkt aufgenommen werden.
Nach dem Informationsgespräch und der beidseitigen positiven Entscheidung miteinander arbeiten zu wollen, muss von Seiten der einweisenden Stelle beim Sozialamt gemeinsam mit dem Sozialhilfegrundantrag nach §§ 78, 90, 99, 113, SGB IX eine fachärztliche Stellungnahme eingereicht werden.
An den Landschaftsverband Rheinland ist darüber hinaus der ausgefüllte Vordruck zum Hilfeplanverfahren zu senden (ggfs. sind wir ihnen gerne behilflich).
Wir benötigen folgende Unterlagen:
Nach Erhalt dieser Unterlagen können wir die betreffende Person auf unsere Warteliste setzen.
Aufnahmen finden in der Regel an Wochentagen von Montag bis Freitag statt. In Ausnahmefällen kann eine Aufnahme auch am Wochenende erfolgen.
Schritt für Schritt erklärt
Oftmals werden Sie durch Informationen von anderen Betroffenen und/ oder Mitarbeitenden von Fachkrankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, Streetworkern, Angehörigen an die Leistungsangebote der Eingliederungshilfe herangeführt.
Nehmen Sie gerne telefonisch oder schriftlich den Erstkontakt zu uns auf.
Wir beraten Sie ausführlich hinsichtlich der unterschiedlichen Leistungsangebote und Einrichtungen des Fachbereichs Teilhabe und Leben der Eingliederungshilfe gemäß SGB IX.
Gerne können Sie sich auch vorab auf unserer Website die unterschiedlichen Einrichtungen und differenzierten Angebote anschauen um einen Eindruck zu gewinnen, welches Angebot zu Ihnen passt.
Unsere Einrichtungen finden Sie hier.
Oftmals werden Sie durch Informationen von anderen Betroffenen und/ oder Mitarbeitenden von Fachkrankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, Streetworkern, Angehörigen an die Leistungsangebote der Eingliederungshilfe herangeführt.
Nehmen Sie gerne telefonisch oder schriftlich den Erstkontakt zu uns auf.
Wir beraten Sie ausführlich hinsichtlich der unterschiedlichen Leistungsangebote und Einrichtungen des Fachbereichs Teilhabe und Leben der Eingliederungshilfe gemäß SGB IX.
Gerne können Sie sich auch vorab auf unserer Website die unterschiedlichen Einrichtungen und differenzierten Angebote anschauen um einen Eindruck zu gewinnen, welches Angebot zu Ihnen passt.
Unsere Einrichtungen finden Sie hier.
Wir beraten Sie gerne
Unser Team unterstützt Sie kompetent und persönlich. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie direkt einen Termin für ein erstes Kennenlernen Wir freuen uns, Sie bald bei uns begrüßen zu dürfen.
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MEDIAN Therapiezentrum Haus Welchenberg
Sauerbruchstraße 14
41517 Grevenbroich