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Das Leben leben

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt

Sicher durch jede Phase Ihrer Rehabilitation

So starten Sie Ihre Reha in unserer Klinik im Zentrum für Verhaltensmedizin

Ihr Recht auf Rehabilitation ist gesetzlich in § 4 Sozialgesetzbuch I geregelt. Von der Anmeldung bis zur Nachsorge begleiten wir Sie zuverlässig durch jede Phase Ihrer Rehabilitation. Wir beraten Sie umfassend zu Reha-Anspruch, Antragstellung, Finanzierung, Kosten sowie zu Ihren Rechten und Möglichkeiten, damit Sie bestens informiert, sicher und entspannt in Ihre Reha starten können.

Auf einen Blick

Der Weg zur Reha im MEDIAN Zentrum für Verhaltensmedizin

Unser Ziel im MEDIAN Zentrum für Verhaltensmedizin – Klinik für Psychosomatik ist es, unseren Rehabilitanden eine selbstständige Teilhabe am Leben und ein möglichst beschwerdefreies Leben zu ermöglichen. Damit Sie eine Rehabilitation erhalten, erklären wir Ihnen den Prozess in wenigen Schritten: Wir führen Sie durch die Antragsstellung, stellen Ihnen alle wichtigen Informationen und Formulare bereit und stehen Ihnen selbstverständlich persönlich für Unterstützung zur Verfügung. Grundsätzlich müssen Rehabilitationsleistungen beim zuständigen Leistungsträger beantragt werden:

  • Erwerbstätige oder arbeitslose Personen: in der Regel zuständig ist der Rentenversicherungsträger.
  • Rentnerinnen, Rentner oder Nichterwerbstätige: zuständig ist meist die gesetzliche oder private Krankenversicherung.
  • Gesetzlich Krankenversicherte: erhalten medizinische Rehabilitation zu Lasten der gesetzlichen Kranken- bzw. Rentenversicherung.
  • Privat krankenversicherte oder beihilfeberechtigte Patientinnen und Patienten: erhalten eine Krankenhaus-Akut-Behandlung in einer sogenannten gemischten Krankenanstalt.

Vor der Reha

Wir sind für Sie da

Reha-Anspruch

Ihr Weg zu einer gezielten und erfolgreichen Rehabilitation.

Reha-Antrag

Tipps und Angebote für Ihren Alltag nach der Reha.

Anmeldung & Aufnahme

Erfahren Sie alles zum Thema Anmeldung und Aufnahme.

Finanzierung Ihrer Reha

Reha-Kosten einfach erklärt

Die Kosten einer Rehabilitation werden in der Regel von einem zuständigen Kostenträger übernommen, meist von der Rentenversicherung oder der Gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzung für die Übernahme ist die medizinische Notwendigkeit Ihrer Reha.

In vielen Fällen ist eine Zuzahlung von maximal 10 € pro Reha-Tag erforderlich, abhängig vom Kostenträger, Ihrem Einkommen und der Art der Behandlung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von dieser Zuzahlung befreit werden. 

Wir beraten Sie gerne

Alles Wichtige für Ihren Reha-Start

Ob Fragen zur Anmeldung, zu den Besuchszeiten oder zu Ihrem Reha-Antrag – unser Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie uns einfach an oder reservieren Sie direkt Ihren Termin. Wir freuen uns, Sie bald bei uns begrüßen zu dürfen.

Was Sie wissen sollten

Wichtige rechtliche Grundlagen

MEDIAN Bad Pyrmont – Klinik für Psychosomatik – Persönlich betreut. Kompetent behandelt. Verlässlich für Sie da.