Ihr Recht auf Rehabilitation ist gesetzlich in § 4 Sozialgesetzbuch I geregelt. Von der Anmeldung bis zur Nachsorge begleiten wir Sie zuverlässig durch jede Phase Ihrer Rehabilitation. Wir beraten Sie umfassend zu Reha-Anspruch, Antragstellung, Finanzierung, Kosten sowie zu Ihren Rechten und Möglichkeiten, damit Sie bestens informiert, sicher und entspannt in Ihre Reha starten können.